Archiv der Kategorie: Schießen

Schießtermine im HR-Ahlen

Veranstaltung Tag Ort Von Bis Bemerkung
Hegering Ahlen 04.03.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 11.03.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 18.03.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 25.03.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 01.04.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 08.04.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 15.04.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 22.04.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 29.04.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 06.05.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 13.05.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 20.05.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 27.05.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 03.06.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 10.06.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 17.06.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 24.06.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 01.07.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 08.07.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 15.07.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 22.07.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 29.07.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 05.08.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 12.08.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 19.08.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 26.08.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 02.09.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 09.09.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 16.09.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 23.09.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegering Ahlen 30.09.2020 Ahlen 15:00 18:00 Trainingsschießen
Hegeringschiessen 25.04.2020 Warendorf 09:00 13:00 Hegeringschießen
Bezirksnadelschießen 09.05.2020 Warendorf 09:00 17:00 ohne Meldung Warendorf
Kreismeisterschaft 15-16.05.2020 Warendorf 14:00 18:00 Meldung bis 06.05.2020
Bezirksmeisterschaft 05-06.06.2020 Warendorf 09:00 18:00 Meldung bis 29.05.2020
Landesmeisterschaft 24-27.06.2020 Gürather Höhe 09:00 18:00 Meldung bis 12.06.2020
Landesnadelschießen 14-15.08.2020 Vlynbusch 09:00 17:00 Meldung bis 31.07.2020
Ferd.Koch Preis 12.09.2020 Ahlen 14:00 18:00 Hegeringschießen
Silberfasanschießen 09-10.10.2020 Warendorf 14:00 18:00 Meldung bis 01.10.2020
Junge Jäger Buke oder Coesfeld Justina Fischer

 

03_Schießplan_Hegering-Ahlen

Hegeringschießen 2019

Am letzten Samstag hatte der Hegering seine Mitglieder wieder zu einer kostenlosen Trainingseinheit eingeladen, bei der neben sicherer Waffenhandhabung, Drückjagdnachweise für Jagden in Landesforsten, nachgewiesen und bestätigt werden konnten.

 

Einige Hegeringmitglieder nutzten ebenfalls die Gelegenheit ihre Waffe vor der aufgehenden Jagdsaison nochmal Probe zu schießen.

 

Nachdem auf dem Kugelstand in Warendorf ab 9 Uhr die Kugeldisziplinen ausgetragen wurden, verlegte man auf dem Stand „Koch im Linnenfeld“. Ab 14 Uhr wurden beim Trapschießen die Sieger des Ferdinand Koch Preis ermittelt. Abschluss des Wurftaubenschießens war das obligatorische Monte Carlo Schießen.

Bei dem Hegeringschießen wird traditionell der Hegeringmeister ermittelt.

 

In diesem Jahr erzielte Bernhard Schulze Eckel mit 331 Punkten das beste Ergebnis vor A. Maikowski 326 Pkt. und T. Heitmann 302 Pkt.

Bester Kugelschütze mit 191 Punkten waren punktgleich Thorsten Heitmann und Bernhard Schulze Eckel. Bester Flintenschütze wurde Adolf Maikowski mit 28/2 vor B. Schulze Eckel 28/5 gefolgt von P. Sunderkemper 26/1.

 

Den Ferdinand Kochpreis (sen.) gewann Adolf Maikowski mit 14/5 vor Bernhard Schulze Eckel 13/3 vor T. Sudhoff 11/0.

Den Ferdinand Kochpreis (jun.) gewann Patrick Sunderkemper 15/1 vor H. Schenkel jun. 14/5 und Andre Putsch 12/3.

 

Das abschließende Mont Carlo Schießen entwickelte sich zu einem Zweikampf zwischen Patrick Sunderkemper und Bernhard Schulze Eckel.

Bild Monte Carlo: B.-Schulze-Eckel

 

Das abschließende Monte-Carlo-Schießen gewann in diesem Jahr Patrick Sunderkemper der damit gleich seinen Munitionsvorrat zum weiteren Übungsschießen auffüllen konnte.

Bild Monte Carlo: Sieger P. Sunderkemper

 

 

Siegerehrung: 3.v.l. n. r B. Schulze Eckel, Sieger Kochpreis P. Sunderkemper, Sieger Kochpreis sen. A. Maikowski

 

Wermutstropfen war auch in diesem Jahr eine geringe Beteiligung. Obwohl mit insgesamt 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Beteiligung wieder anstieg, besteht doch der Wunsch dies auch in Form des Hegeringschießens nach außen hin in Teilnehmerzahlen zu dokumentieren.

 

Gedankt sei an dieser Stelle natürlich allen Helfern und Sponsoren die diese Schießen wieder zu einer gelungenen Veranstaltung haben werden lassen. Namentlich erwähnt sei Werner Feldhaus als Standverantwortlicher und Georg Hoppe auch als Sponsor.

Es gab Würstchen vom Grill und ausreichend Zeit und Gelegenheit den ein oder anderen Durchgang anschließend nochmal zu wiederholen.

 

Betrachtung über die „Prädatorenwippe“

Liebe Hegeringsmitglieder-, Revierinhaber-, Eigenjagdbesitzer- mit Revieren im Bereich des Hegeringes Ahlen.

Wir haben uns im Hegering Ahlen entschlossen die Prädatorenbejagung zu unterstützen mit einem Zuschuss zum Einbau von Fallen, wir geben in diesem Jagdjahr für jedes Revier unseres Hegeringes einen  Einbauzuschuss von 100 € für eine Betonrohrfalle und von 50 € für eine Kofferfalle.

Unser Hegeringmitglied Matthias Stratmann fertigt mit seiner Firma Metallverarbeitung Stratmann ausgezeichnete Betonrohrfallen und Kofferfallen aus Metall.

Um eine Vorstellung darüber zu erhalten stellen wir diese hier vor.

Fertig eingebaute und verblendete Falle

Ein oder Auslauf

Aufstellung auf den Fangplatz

Aufsetzen der Falle

Einfacher Einbau

Anlieferung

 

Als besondere Zugabe an unsere Mitglieder für Reviere im Gebiet des Hegeringes Ahlen bietet Matthias Stratmann folgendes an:

Lieferung der Grundfalle ohne Rohre frei Hof.

Lieferung einer kompletten Falle mit Rohren Lieferung frei Fangplatz.

In beiden Fällen bietet er zusätzlich Einweisung vor Ort und Tips und Tricks bei der Fallenplatzfindung.

Muster der Prädatoren Betonrohr-wipp-Falle und der Kofferfalle können auf dem Hof Stratmann, Westhusener Weg 2 nach vorheriger Anmeldung besichtigt werden.

Hegeringmeisterschaft 2018

Hegeringmeisterschaft und Drückjagdplakette

Der Hegering hatte am Samstag seine Mitglieder zur Hegeringmeisterschaft, dem Ferdinand Kochpreis und  einer kostenlosen Trainingseinheit eingeladen, bei der auch die sichere Waffenhandhabung, Drückjagdnachweise für das Jagden bei Drück- und Bewegungsjagden, nachgewiesen und bestätigt werden konnten.

Weitere Hegeringmitglieder nutzten die Gelegenheit auf dem Butterpatt in Warendorf ihre Waffe einzuschießen.

Auf dem Stand „Koch im Linnenfeld“ wurden ab 14 Uhr beim Trapschießen die Sieger des Ferdinand Koch Preis ermittelt.

Es war ausreichend Zeit und Gelegenheit den ein oder anderen Durchgang anschließend nochmal zu wiederholen.

Bei dieser Gelegenheit wird traditionell der Hegeringmeister ermittelt.

Es setzte sich Bernhard Büscher durch und wurde Hegeringmeister, vor Patrick Sunderkemper, Theo Sudhoff, André Putsch und Jochen Scheert

Den Ferdinand Koch Preis der Senioren gewann Bernhard Büscher
Den Ferdinand Koch Preis der Junioren gewann Theo Sudhoff

Auf die Teilnehmer warteten nicht nur die Wanderpokale, sondern auch noch tolle Preise bei der Siegerehrung

Sieger

 

Bild v.L. Bernhard Büscher, Patrick Sunderkemper, Theo Sudhoff, André Putsch, Jochen Scheert

Bild Teilnehmer der Meisterschaft

Hegeringschießen 28. April 2018

 

Betreff:       Einladung zum Hegeringschießen

 

Liebe Mitglieder des Hegerings Ahlen,

 

am 28.04.09.2017 bestreiten wir das diesjährige Hegeringschießen. Wir hoffen, dass in diesem Jahr möglichst viele Schützen den Weg zum Stand finden werden. Beginn ist wie gewohnt um 08:30 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf und ab 1400 Uhr auf dem Wurftaubenstand des Hegerings in Ahlen. Für alle Mitglieder werden keine Startgebühren erhoben. Zusätzlich werden Preise im Wert von 500 € als Anreiz zur Teilnahme ausgelost.

Wie jedes Jahr besteht ebenfalls wieder die Möglichkeit den Schießnachweiß für Drückjagden zu erwerben (Mindestkaliber dabei 6,5 mm und 2500 Joule). Eine Leihwaffe im Kaliber .308 ist auf dem Stand in Warendorf verfügbar. Der Nachweis wird bei entsprechender Leistung ausgestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

 

Erlaubnis Schalldämpfer

Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf

Alle Polizeibehörden

 

Alle Polizeibehörden Waffenrecht Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung Die folgenden Regelungen betreffen ausschließlich Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern, da bei den Büchsenpatronen, die die nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst, a und b des Bundesjagdgesetzes geforderte Leistung erzielen, die Geschosse regelmäßig im Überschall¬ bereich fliegen und eine vollständige Schalldämpfung des Mündungs¬ und Geschossknalls ausschließen. Die nachfolgenden Regelungen tre¬ ten mit Ablauf des 31.10.2017 in Kraft. Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zum Erwerb und Be¬ sitz eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Bedürfnis eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber wird für Jäge¬ rinnen und Jäger – unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs – aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich nach § 8 in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Waffengesetzes (WaffG) aner¬ kannt. In begründeten Fällen, wie beispielsweise bei einem anerkannten Nach¬ suchengespann im Sinne des § 29 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes NRW, kann ein Bedürfnis für die Nutzung weiterer Schalldämpfer für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen anerkannt werden . Oktober 2017 Seite 1 von 3 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 402-57.06.13 RR Lechtenböhmer Telefon 0211 871-3257 Telefax 0211 871-163257 herbert.lechtenboehmer@mik.nrw. de Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf • Lieferanschrift: Fürstenwäll 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@im.nrw.de www.im.nn« Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 3 2. Erforderlichkeit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit scha¬ lenwildtauglichen Büchsenkalibern zur Reduzierung der Gefahr gesund¬ heitlicher Beeinträchtigungen ist durch Vorlage eines gültigen Jahres¬ jagdscheins nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes nachzuweisen. 3. Geeignetheit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Ein Schalldämpfer ist geeignet im Sinne des § 8 Nr. 2 WaffG, wenn durch seine Verwendung das Ziel des Gesundheitsschutzes durch Lärmreduktion erreicht wird. Diese Eignung ist regelmäßig gegeben, da angesichts der technischen Entwicklung davon ausgegangen werden kann, dass mit den meisten auf dem Markt befindlichen Schalldämpfern eine Reduktion des Spitzenschalldrucks von mindestens 20 dB (C) er¬ reicht wird. Zudem wird die Jägerin oder der Jäger im eigenen Interesse auf eine entsprechende Eignung des Schalldämpfers achten. 4. Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Nach einer Bewertung des Bundeskriminalamts ist davon auszugehen, dass auch mit einer stärkeren Verfügbarkeit von Schalldämpfern für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen keine negativen Begleiterschei¬ nungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen. In der Regel wird daher das persönliche Interesse der Jägerin oder des Jägers gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung überwiegen und die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis zu ertei¬ len sein. 5. Verfahrenshinweise Der Schalldämpfer muss in die jeweilige Waffenbesitzkarte (WBK) der Jägerin oder des Jägers eingetragen werden. Beim Eintrag des Schall¬ dämpfers in die WBK ist zu vermerken, dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwen¬ det werden darf. Ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer ist nur anzuer¬ kennen, wenn in der WBK der Jägerin oder des Jägers mindestens eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber eingetragen ist, für d e der Schalldämpfer geeignet ist. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Ein isoliertes Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers Seite 3 von 3 ohne eine eigene geeignete Jagdlangwaffe besteht nicht. Für die Ein¬ tragung der Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers in die WBK (Voreintrag nach § 10 Abs. 1 WaffG) genügt die Kaliberangabe der Jagdlangwaffe, für die der Schalldämpfer erworben werden soll. Der Schalldämpfer muss nicht einer einzelnen eingetragenen Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber konkret zugeordnet werden. Bei der Eintragung des Erwerbs nach § 10 Abs. 1a WaffG sind diese Angaben um die genaue Bezeichnung des erworbenen Schalldämpfers gemäß den Herstellerangaben zu ergänzen. 6. Kein Erfordernis eines Waffenscheins Schalldämpfer stehen nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 der An¬ lage 1 WaffG grundsätzlich den Schusswaffen gleich, für die sie be¬ stimmt sind. Daher greift für sie auch § 13 Abs. 6 WaffG entsprechend, der Jagdscheininhabern das Führen von Jagdwaffen bereits kraft Ge¬ setzes erlaubt. Auch für das Führen eines Schalldämpfers für eine Jagd¬ langwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber bedarf es daher keines Waffenscheins; vielmehr genügt der Eintrag in die WBK. 7. Aufbewahrung Schalldämpfer sind entsprechend wie Langwaffen aufzubewahren, da Schalldämpfer den Schusswaffen gleich stehen. Schalldämpfer sind je¬ doch nicht auf die Waffenkontingente für Aufbewahrungsbehältnisse nach § 13 der Allgemeine-Waffengesetz-Verordnung anzurechnen. <

(Dr. Lesmeister

 

 

17-11-06_Erlass Schalldämpfer

Hegeringschießen und Drückjagdplakette

Hegeringmeisterschaft und Drückjagdplakette

Der Hegering hatte am Samstag seine Mitglieder zu einer kostenlosen Trainingseinheit eingeladen, bei der auch die sichere Waffenhandhabung, Drückjagdnachweise für das Jagden bei Drück- und Bewegungsjagden, nachgewiesen und bestätigt werden konnten.

Einige Hegeringmitglieder nutzten die Gelegenheit auf dem Butterpatt in Warendorf ihre Waffe einzuschießen.

Sieger der Drückjagdkette wird mit 10 Schuss auf den laufenden Keiler ermittelt. Für Schützen die nur gelegentlich den Stand besuchen eine gute Gelegenheit und Übung.

Auf dem Stand „Koch im Linnenfeld“ wurden ab 14 Uhr beim Trapschießen die Sieger des Ferdinand Koch Preis ermittelt.

Zur Stärkung gab es anschließend Würstchen vom Grill. Es war ausreichend Zeit und Gelegenheit den ein oder anderen Durchgang anschließend nochmal zu wiederholen.

Bei dieser Gelegenheit wird traditionell der Hegeringmeister ermittelt.

Es setzte sich Bernhard Büscher mit 331 Punkten durch und wurde Hegeringmeister.

vor Adolf Maikowski 309 Pkt., und Horst Nahrath 197 Pkt.

Bester Kugelschütze mit 191 Punkten war Bernhard Büscher

Bester Flintenschütze 28/4 Bernhard Büscher

Die Drückjagdplakette gewannen in diesem Jahr  Johanna Büscher und Oliver Woeste mit Punktgleichheit

Den Ferdinand Kochpreis Senioren gewann Norbert Birk mit 13/0 vor Bernhard Büscher 13/1 und Adolf Maikowski 13/4

Den Ferdinand Kochpreis Junioren gewann Thomas Mentrup 14/2 vor André Putsch 13/2 und
Andreas Mentrup 13/3

 

DSC07513-1920

Heinz Wallmeier , Norbert Birk, Thomas Mentrup, Bernhard Büscher, Johanna Büscher,  Oliver Woeste

Hegeringschießen

Hegering Ahlen e.V.

In der KJS Warendorf e.V.

Im LJV Nordrhein-Westfalen e.V.

Schießobmann

 
 

 

Ausschreibung zum Hegeringschießen 2017

 

Veranstalter: Hegering Ahlen
   
Schießleitung: Theo Sudhoff, Bernhard Schulze Eckel
Wettbewerb:

 

Butterpatt Warendorf ab 9:00 Uhr bis 11 Uhr

Schießnachweis: Je fünf Schüsse aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter

1. auf den laufendenKeiler, stehend, freihändig

2. auf den laufendenKeiler angehalten auf der Schneisenmitte, stehend, freihändig und

3. auf den laufenden Keiler angehalten auf der Schneisenmitte, sitzend.

Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 100 Ringe erreicht wurden; es zählen nur die Ringe „8“, „9“ und „10“ mit der Erweiterung, dass die Ringe „5“ und „3“ nach vorne, in Laufrichtung, als „8“ gezählt werden.

Die Übung kann als Ganzes wiederholt werden

Der Nachweis ist mit einem Kaliber ≥ 6,5mm, mind. 2500 Joule zu schießen.

Waffe Kal.308 steht am Stand zur Verfügung Munition muss erworben werden.

Für die Wertung Hegeringsmeister 10 Schuss auf den laufenden Keiler.

Koch im Linnenfeld ab 14:00 Uhr

·        Einzelwurfscheiben Skeet Niederhaus können zum warm werden wiederholt werden.

·        Ferdinand Koch Preis. Gewertet werden 15 Wurfscheiben Trap in Altersklassen, bis Jahrgang 1962 offene Klasse und älter Seniorenklasse.

Termin:

 

·        02.09.2017, ab 9 Uhr Kugel auf dem Butterpatt in Warendorf (Anmeldung bis 10 Uhr auf dem Kugelstand)

·        02.09.2017, ab 14 Uhr Flinte, Koch im Linnenfeld, Ahlen (Anmeldung bis 16 Uhr auf dem Stand in Ahlen)

Teilnehmer:

 

Alle Mitglieder des Hegering Ahlen mit Gästen der Mitglieder.

 

Anmeldung/Ablauf:

 

Achtung! Aus organisatorischen Gründen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf oder ab 14 Uhr auf dem Stand Koch im Linnenfeld.

Ab 14:00 Skeet 15 Tauben und Trap 30 Tauben (ein Wertungsdurchgang)

 

Startgeld:

 

20€ für Gäste, Mitglieder frei

 

Protestgeld:

 

25€ je Schütze, Einspruchsfrist bis 60 min nach der Siegerehrung.

 

Zeiteinteilung:

 

Kugel von 9:00 Uhr bis 11 Uhr

Wurfscheiben von 14:00-18:00 Uhr

 

Schiedsgericht:

 

Das Schiedsgericht wird durch die Schießleitung bestimmt.

 

Richter:

 

Hilfspersonal und Richter werden durch den Schießleiter bestimmt.

 

Probeschuß:

 

Probeschüsse sind vor dem Wettbewerbes nach Absprache mit der Standaufsicht möglich.

 

Siegerehrung:

 

Nach Abschluß des Wettbewerbs auf dem Schießstand in Ahlen

 

Preise, Nadeln, Drückjagdnachweis ·        Nachweis der Schießfertigkeit für Waldschutzjagden

·        Gäste und Mitglieder der Kreisgruppe können die Teilnehmernadel 2016 und den Nachweis der Schießfertigkeit für Waldschutzjagden erhalten, nehmen jedoch nicht an der internen Hegeringmeisterschaft teil.

·        Preise im Wert von 500€ werden bei der Siegerehrung verlost.

 

 

Theo Sudhoff , Bernhard Schulze Eckel  (Schießleitung)

Einladung Biwak

 

 

Liebe Mitglieder des Hegerings Ahlen,

 

am 02.09.2017 bestreiten wir das diesjährige Hegeringschießen. Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr möglichst viele Schützen den Weg zum Stand finden werden. Beginn ist wie gewohnt um 09:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf und ab 13:00 auf dem Wurftaubenstand des Hegerings in Ahlen. Für alle Mitglieder werden keine Startgebühren erhoben. Zusätzlich werden jedoch Preise im Wert von 500 € als Anreiz zur Teilnahme ausgelost.

Wie jedes Jahr werden auch wieder die Bedingungen für eine Bestätigung zum Übungsschießen für Drückjagden geschossen (Mindestkaliber dabei 6,5 mm und 2500 Joule). Eine Leihwaffe im Kaliber .308 ist auf dem Stand verfügbar. Der Nachweis wird bei entsprechender Leistung ausgestellt.

 

Des Weiteren findet am 09.09.2017 der alljährliche Krähentag mit anschließendem Biwak statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder sowie interessierte Jungjäger ein. Die Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Tauben ist im Rahmen der zu beachtenden Auflagen auch dieses Jahr erteilt. Ferner bitten wir um Beteiligung aller Reviere, um zu einem erfolgreichen Jagdtag im gesamten Hegering beizutragen. Mitglieder bzw. interessierte Jungjäger ohne Jagdgelegenheit sind eingeladen sich zwecks Vermittlung einer Jagdmöglichkeit für diesen Tag an den Vorsitzenden, Patrick Sunderkemper, zu wenden.

Im Anschluss findet das Biwak auf dem Hof Schulze-Horsel ab 19:00 Uhr statt – Adresse: Im Schliek 16, 59229 Ahlen. Gegen einen Kostenbeitrag von 10 Euro ist für „Gegrilltes“ und Getränke gesorgt. Für Frauen und Kinder ist die Veranstaltung kostenfrei. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns sehr, um den Tag gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen zu lassen.

 

Abschließend möchten wir aufgrund vermehrter Anfragen über die blauen Wildwarn-/ Halbkreisreflektoren informieren. Dazu haben wir uns im Vorfeld erkundigt, was erforderlich ist, um diese Reflektoren korrekt mit den richtigen Anträgen offiziell anbringen zu dürfen. Gemäß Auskunft durch das Straßenverkehrsamt NRW muss jeder Revierinhaber/-pächter einen Antrag an das Straßenverkehrsamt stellen, in dem die genauen Standorte (Straßenname, evtl. Hausnummer, am besten mit Hilfe eines Luftbildes (z.B. GoogleMaps oder nwsib-online.nrw.de) angezeigt werden. Dieser Antrag ist laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes kostenlos. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers/-pächters für eventuelle Schäden an den Leitpfosten aufgrund Anbringung oder Entfernung der Reflektoren aufkommt.

Ein Anschreiben für die Haftpflichtversicherung, einen Antrag an das Straßenverkehrsamt sowie weiterführende Informationen zur Anbringung der Halbkreisreflektoren haben wir als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt. Zusätzlich sind diese Informationen auch auf unserem Internetauftritt verfügbar (www.hegering-ahlen.de/der-hegering/downloads-formulare). Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben über den Hegering und dank der Unterstützung durch das Versicherungsbüro Rasfeld, die Wildwarnreflektoren günstiger zu erwerben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

 

Patrick Sunderkemper                                                 Oliver Woeste

Vorsitzender des Hegerings                                         Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für eine baldige Genehmigung – besonders im Sinne einer Gefahrenabwehr für die Verkehrsteilnehmer – wäre(n) ich / wir Ihnen dankbar. Wir werden Sie nach Genehmigung vom Beginn und dem Abschluss der Montagearbeiten in Kenntnis setzen.

 

Da das Anbringen der Wildwarnreflektoren eine freiwillige Leistung der Jäger zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt und damit auch in öffentlichem Interesse ist, bitten wir die Genehmigung kostenfrei zu erteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2/2

 

[1] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html

[2] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html