Archiv der Kategorie: Schießen

Treffen der Jungjäger

Ein Treffen der Jungjäger aus dem Ahlener Hegering.

Die Obfrau für Junge Jäger, Justina Fischer, lud am Samstag den 14.10.2016  alle Jungjäger und jungen Jäger aus dem Hegering Ahlen zu einem Schießnachmittag ein.

Jedem einzelnen spendierte der Hegering 2 Durchgänge beim Tontauben-Schießen.

Es trafen sich 10 Schützen am Schießstand in Ahlen an diesem wunderschönen Herbsttag. Gschossen wurden Durchgänge in den Disziplinen Skeet und Trap auch an einen Monte-Carlo Durchgang hatten alle Freude.

Den ersten Platz konnte Janis Wolter für sich gewinnen. Darüber freute sich auch die Standaufsicht Werner Feldhaus. „Schon lange hat es nicht mehr ein so heißes Kopf an Kopf rennen gegeben.“

Für das leibliche Wohl sorgten Anne Menger und die Obfrau für Jungjäger Justina Fischer.

Am Abend gesellten sich die Jungjäger/ junge Jäger dann im Restaurant “ das Geisthövel“ beisammen und schlossen den Nachmittag beim gemeinsamen Abendessen gemeinsam ab.

Der Hegering Ahlen freut sich auch im nächsten Jahr wieder einen solchen Termin anbieten zu können.

Das Jungjäger/ Junge Jäger Treffen wird am Samstag den 14.10.2017 stattfinden.

Schießanlage Butterpatt ist Fertiggestellt

Die neue Schießanlage der KJS-Warendorf ist fertiggestellt und erwartet die Schützen um den Schießnachweis zu erwerben.

 

Hier die aktuellen Termine für den „Schießnachweis zur Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild“. Die offizielle Einweihung des Schießstandes findet, nach Fertigstellung der umfangreichen Baumaßnahmen, am Freitag, dem 21. Oktober 2016 statt. Bereits am 17. Oktober kann der erste Termin stattfinden. Die Daten stehen kurzfristig auch im Internet der KJS WAF auf der Seite Jagdliches Schießen.

 

Nachstehend die aktuellen Termine:

 

Montag, der 17.10.2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag, der 18.10.2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch, der 19.10.2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag, der 20.10.2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, der 22.10.2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Dienstag, der 25.10.2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag, der 27.10.2016 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Hegeringmeisterschaft 2016

Hegeringmeisterschaft 2016

Bei bestem Schießwetter fand kürzlich die Hegeringmeisterschaft statt. Auf dem Schießstand „ Koch im Linnenfeld “ wurden die Flintenwettbewerbe der Kochpreis und das Monte Carlo Schießen ausgetragen, die Kugeldiziplin Drückjagdkette fand auf den Schießstnad „ Butterpatt „ in Warendorf statt.

Folgende Sieger kristanisierten sich heraus.:

Gesamtwertung: P. Sunderkemper, B.Schulze Eckel, T.Licht

Kochpreis: P.Sunderkemper, T.Licht, W.Feldhaus

Kochpreis Alterskl. B.Schulze Eckel, T.Sudhoff, A.Maikowski

Sieger Drückjagdkette; P. OrzechowskiSieger-Theo-1920-350#

 

Verbot von SLB durch BvG

Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

vom 1. April 2016

Nachrichten-Telegramm:

Bundesverwaltungsgericht hält die Verwendung halbautomatischer Waffen durch Jäger für unzulässig

 

Nachrichten-Volltext:

 

Bundesverwaltungsgericht hält  die Verwendung halbautomatischer Waffen durch Jäger für unzulässig

 

Mit zwei Urteilen vom 07.03.2016 (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin bei der Jagdausübung generell nicht zulässig sind. Das Gericht  hat dies aus der Verbotsnorm des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c Bundesjagdgesetz abgeleitet. Danach sei es untersagt, auf Wild mit halbautomatischen Waffen zu schießen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können. Gerade aber diese Möglichkeit böten halbautomatische  Waffen mit wechselbarem Magazin. ln diesem Zusammenhang hielt es das Gericht für ausreichend, dass derartige Waffen abstrakt geeignet sind, mit mehr als zwei Patronen im Magazin aufmunitioniert werden zu können. Fehle es deshalb an der generellen jagdrechtlichen Zulässigkeit, halbautomatische Waffen mit wechselbarem  Magazin bei der Jagd auf Wild zu verwenden, dann bestünde für Jäger auch kein waffenrechtliches Bedürfnis, solche Waffen überhaupt zu erwerben und zu besitzen. Damit stellte das BVerwG den bisher legalen Erwerb und Besitz halbautomatischer Waffen mit Wechselmagazin durch Jäger grundsätzlich in Frage.

 

ln Übereinstimmung mit dem DJV stößt diese Rechtsprechung des BVerwG auch beim Landesjagdverband  NRW auf völliges Unverständnis, zumal die Rechtsauffassung des Gerichtes bisher weder von den beteiligten Waffenbehörden, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden ist. Bisher war die Fachwelt einhellig  der Ansicht, dass halbautomatische Waffen für Jäger erlaubt seien, wenn sie lediglich mit einem Zwei-Schuss­Magazin bestückt sind.

 

Welche Auswirkungen die Urteile des BVerwG für die jagd- und waffenrechtliche Praxis haben werden, muss noch einer eingehenderen juristischen Prüfung vorbehalten bleiben. Bis zu dieser Klärung ist allen Jägern nur anzuraten, halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin – auch mit Zwei-Schuss­Magazin – im Schrank zu lassen und diese Waffen nicht bei der Jagd in Deutschland zu verwenden.

 

Es bleibt zu hoffen, dass die beteiligten Waffenbehörden jetzt von Schnellschüssen absehen und die von vielen Jägern legal erworbenen  halbautomatischen Waffen nicht  voreilig kriminalisieren, in dem sie die insoweit erteilten waffenrechtliehen Erlaubnisse widerrufen. Hier ist das für das Waffenrecht zuständige Bundesinnenministerium gefordert,  durch entsprechende Verwaltungsanordnungen dafür zu sorgen, dass die örtlich zuständigen Waffenbehörden bis zu einer bundesrechtlichen Klärung des zulässigen Einsatzes von halbautomatischen Waffen bei der Jagd stillhalten.

 

Aus Sicht des Landesjagdverbandes NRW bietet die anstehende Novellierung des Bundesjagdgesetzes die zeitnahe Gelegenheit, durch eine entsprechende Änderung des Wortlautes des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJG klarzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers und entsprechend der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis der Einsatz einer halbautomatischen Langwaffe bei der Schussabgabe auf Wild nur dann unzulässig ist, wenn dies unter Verwendung eines Magazins geschieht, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.

 

Um die eingetretene Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beseitigen, steht der Landesjagdverband NRW in engem Kontakt mit dem DJV, der bereits zugesagt hat, sich unverzüglich bei den zuständigen Bundesministerien für eine entsprechende bundesgesetzliche Klarstellung im Sinne des Tierschutzes und der Jagdpraxis einsetzen zu wollen.