Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Um die Jagd ausüben zu können, muss der Inhaber im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:
- bestandene Jägerprüfung
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und 500.000 € für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
Aktuelle Hinweise (Stand 12/2024):
Die Änderung des Waffengesetzes hat auch Auswirkungen auf die Abläufe bei der Unteren Jagdbehörde.
- Sie können schon jetzt einen Antrag auf Verlängerung – vorzugsweise online – stellen.
- Sobald der Antrag eingegangen ist, wird die Anfrage zur Sicherheitsüberprüfung von der Unteren Jagdbehörde an die Kreispolizeibehörde weitergeleitet.
Wichtig: Der Jagdschein bleibt in Ihrem Besitz.
- Wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung abgeschlossen ist, wird sich die Untere Jagdbehörde mit Ihnen für die Verlängerung des Jagdscheins in Verbindung setzen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Es wird ein persönlicher Termin für die Verlängerung vereinbart. Sie bringen zu dem Termin den Jagdschein, den Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung und ggf. ein Passfoto mit, wenn der Jagdschein voll ist.
b) Sie lassen uns die unter a) genannten Unterlagen per Post zukommen. Wir verlängern den Jagdschein und senden Ihnen diesen mit dem Gebührenbescheid auf dem Postweg wieder zurück.
Gleiches gilt für Jungjägerinnen und Jungjäger für die Neuerteilung von Jagdscheinen. Hierzu beachten Sie bitte unten unter „Unterlagen“ welche Nachweise zusätzlich benötigt werden.
Hier geht’s zum Link
https://serviceportal.kreis-warendorf.de/home/-/egov-ws/fs/825/41820