Einladung Biwak

 

 

Liebe Mitglieder des Hegerings Ahlen,

 

am 02.09.2017 bestreiten wir das diesjährige Hegeringschießen. Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr möglichst viele Schützen den Weg zum Stand finden werden. Beginn ist wie gewohnt um 09:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf und ab 13:00 auf dem Wurftaubenstand des Hegerings in Ahlen. Für alle Mitglieder werden keine Startgebühren erhoben. Zusätzlich werden jedoch Preise im Wert von 500 € als Anreiz zur Teilnahme ausgelost.

Wie jedes Jahr werden auch wieder die Bedingungen für eine Bestätigung zum Übungsschießen für Drückjagden geschossen (Mindestkaliber dabei 6,5 mm und 2500 Joule). Eine Leihwaffe im Kaliber .308 ist auf dem Stand verfügbar. Der Nachweis wird bei entsprechender Leistung ausgestellt.

 

Des Weiteren findet am 09.09.2017 der alljährliche Krähentag mit anschließendem Biwak statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder sowie interessierte Jungjäger ein. Die Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Tauben ist im Rahmen der zu beachtenden Auflagen auch dieses Jahr erteilt. Ferner bitten wir um Beteiligung aller Reviere, um zu einem erfolgreichen Jagdtag im gesamten Hegering beizutragen. Mitglieder bzw. interessierte Jungjäger ohne Jagdgelegenheit sind eingeladen sich zwecks Vermittlung einer Jagdmöglichkeit für diesen Tag an den Vorsitzenden, Patrick Sunderkemper, zu wenden.

Im Anschluss findet das Biwak auf dem Hof Schulze-Horsel ab 19:00 Uhr statt – Adresse: Im Schliek 16, 59229 Ahlen. Gegen einen Kostenbeitrag von 10 Euro ist für „Gegrilltes“ und Getränke gesorgt. Für Frauen und Kinder ist die Veranstaltung kostenfrei. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns sehr, um den Tag gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen zu lassen.

 

Abschließend möchten wir aufgrund vermehrter Anfragen über die blauen Wildwarn-/ Halbkreisreflektoren informieren. Dazu haben wir uns im Vorfeld erkundigt, was erforderlich ist, um diese Reflektoren korrekt mit den richtigen Anträgen offiziell anbringen zu dürfen. Gemäß Auskunft durch das Straßenverkehrsamt NRW muss jeder Revierinhaber/-pächter einen Antrag an das Straßenverkehrsamt stellen, in dem die genauen Standorte (Straßenname, evtl. Hausnummer, am besten mit Hilfe eines Luftbildes (z.B. GoogleMaps oder nwsib-online.nrw.de) angezeigt werden. Dieser Antrag ist laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes kostenlos. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers/-pächters für eventuelle Schäden an den Leitpfosten aufgrund Anbringung oder Entfernung der Reflektoren aufkommt.

Ein Anschreiben für die Haftpflichtversicherung, einen Antrag an das Straßenverkehrsamt sowie weiterführende Informationen zur Anbringung der Halbkreisreflektoren haben wir als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt. Zusätzlich sind diese Informationen auch auf unserem Internetauftritt verfügbar (www.hegering-ahlen.de/der-hegering/downloads-formulare). Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben über den Hegering und dank der Unterstützung durch das Versicherungsbüro Rasfeld, die Wildwarnreflektoren günstiger zu erwerben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

 

Patrick Sunderkemper                                                 Oliver Woeste

Vorsitzender des Hegerings                                         Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für eine baldige Genehmigung – besonders im Sinne einer Gefahrenabwehr für die Verkehrsteilnehmer – wäre(n) ich / wir Ihnen dankbar. Wir werden Sie nach Genehmigung vom Beginn und dem Abschluss der Montagearbeiten in Kenntnis setzen.

 

Da das Anbringen der Wildwarnreflektoren eine freiwillige Leistung der Jäger zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt und damit auch in öffentlichem Interesse ist, bitten wir die Genehmigung kostenfrei zu erteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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[1] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html

[2] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html