Archiv des Autors: Heinz Wallmeier

Projekt Fellwechsel

Im Hegering Ahlen wird noch ein Aufstellort für eine Gefriertruhe für das Projekt Fellwechsel gesucht.

Projekt Fellwechsel gestartet

Das von LJV Baden-Württemberg und DJV initiierte Projekt Fellwechsel ist in die erste Saison gestartet. Raubwildbälge können ab sofort für die Fellwechsel GmbH gesammelt werden. Die Verbände informieren, wie Jägerinnen und Jäger das Projekt unterstützen können.

(Berlin, 04. Dezember 2017) Die Fellwechsel GmbH ist erfolgreich in die erste Saison gestartet. Zum Höhepunkt der Raubwildjagd im Januar geben Deutscher Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) Praxishinweise für die Behandlung erlegter Tiere. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegten Raubsäugern einem Nutzen zuzuführen.

Tierarten

Die Fellwechsel GmbH nimmt im Rahmen der nachhaltigen Jagd und den landesgesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlegte Rotfüchse, Marderhunde, Waschbären, Dachse, Stein- und Baummarder, Hermelin (Große Wiesel), Iltisse, Minke, Nutria (Sumpfbiber) und Bisam an.

Verpackung und Aufbewahrung

Die Tierkörper sollten nach der Erlegung möglichst schnell und platzsparend verpackt und unbedingt mit dem Herkunftsnachweis versehen werden. Dieser garantiert eine lückenlose Dokumentation. Es empfiehlt sich, einen mittelgroßen Eimer mit einem Plastiksack auszukleiden und das erlegte Tier eingerollt hineinzulegen (ähnlich der natürlichen Schlafposition des Tieres). So stehen die Branten nach innen und beschädigen den Sack nicht. Dann sollte der Sack möglichst eng verschlossen werden. Der ausgefüllte Herkunftsnachweis sollte in eine durchsichtige Plastiktüte gesteckt werden, sodass von außen sofort erkennbar ist, um welches Tier es sich handelt. Beides – verpackter Tierkörper und Herkunftsnachweis – werden mit einem Kabelbinder verbunden und verschlossen und in der nächsten Sammelstelle oder in der eigenen Gefriertruhe eingefroren. So wird das kleinste Pack- und Lagermaß erreicht.

Sammelstellen

Mit Stand Dezember 2017 sind deutschlandweit mehr als 100 Sammelstellen gemeldet. Um zu erfahren, wo die nächste Sammelstelle ist, können Jägerinnen und Jäger im ersten Schritt ihren Hegering oder Kreisjagdverband anfragen. Im letzten Schritt kann auch bei der Fellwechsel GmbH nachgefragt werden.

Qualität der Bälge

Ob die Qualität des Balges zum Gerben ausreicht, sollte jeder Jäger selbst entscheiden. Merkmale eines reifen Winterbalges sind lange Grannenhaare und dichte Unterwolle. Wichtig ist es, auf die Unversehrtheit des Rückenbereiches zu achten. Dieser sollte frei von größeren Löchern (nicht größer als ein 2-Euro-Stück), Räude, Ranz- oder Bissspuren sein.

Einrichtung von Sammelstellen

Bei Fragen zur Einrichtung von Sammelstellen durch Hegeringe oder Kreisjagdvereine / Kreisjägerschaften steht die Fellwechsel GmbH zur Verfügung. Für eine Sammelstelle werden eine große Gefriertruhe und eine Ansprechperson (Balgbeauftragter) benötigt. Die Sammelstellen können sofort über www.fellwechsel.org/downloads/ angemeldet werden damit die Logistik optimal geplant werden kann. Dort finden Interessierte auch die notwendigen Herkunftsformulare. Ist absehbar, dass die Truhe zügig voll ist, wird gebeten, mit ein bis zwei Wochen Vorlauf die Fellwechsel GmbH zu kontaktieren, um die weitere Logistik zu planen.

Kontakt

Fellwechsel GmbH,  Frederik Daniels, f.daniels@fellwechsel.org
0176/77058347, www.fellwechsel.org

Erlaubnis Schalldämpfer

Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf

Alle Polizeibehörden

 

Alle Polizeibehörden Waffenrecht Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung Die folgenden Regelungen betreffen ausschließlich Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern, da bei den Büchsenpatronen, die die nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst, a und b des Bundesjagdgesetzes geforderte Leistung erzielen, die Geschosse regelmäßig im Überschall¬ bereich fliegen und eine vollständige Schalldämpfung des Mündungs¬ und Geschossknalls ausschließen. Die nachfolgenden Regelungen tre¬ ten mit Ablauf des 31.10.2017 in Kraft. Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zum Erwerb und Be¬ sitz eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Bedürfnis eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber wird für Jäge¬ rinnen und Jäger – unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs – aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich nach § 8 in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Waffengesetzes (WaffG) aner¬ kannt. In begründeten Fällen, wie beispielsweise bei einem anerkannten Nach¬ suchengespann im Sinne des § 29 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes NRW, kann ein Bedürfnis für die Nutzung weiterer Schalldämpfer für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen anerkannt werden . Oktober 2017 Seite 1 von 3 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 402-57.06.13 RR Lechtenböhmer Telefon 0211 871-3257 Telefax 0211 871-163257 herbert.lechtenboehmer@mik.nrw. de Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf • Lieferanschrift: Fürstenwäll 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@im.nrw.de www.im.nn« Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 3 2. Erforderlichkeit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit scha¬ lenwildtauglichen Büchsenkalibern zur Reduzierung der Gefahr gesund¬ heitlicher Beeinträchtigungen ist durch Vorlage eines gültigen Jahres¬ jagdscheins nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes nachzuweisen. 3. Geeignetheit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Ein Schalldämpfer ist geeignet im Sinne des § 8 Nr. 2 WaffG, wenn durch seine Verwendung das Ziel des Gesundheitsschutzes durch Lärmreduktion erreicht wird. Diese Eignung ist regelmäßig gegeben, da angesichts der technischen Entwicklung davon ausgegangen werden kann, dass mit den meisten auf dem Markt befindlichen Schalldämpfern eine Reduktion des Spitzenschalldrucks von mindestens 20 dB (C) er¬ reicht wird. Zudem wird die Jägerin oder der Jäger im eigenen Interesse auf eine entsprechende Eignung des Schalldämpfers achten. 4. Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Nach einer Bewertung des Bundeskriminalamts ist davon auszugehen, dass auch mit einer stärkeren Verfügbarkeit von Schalldämpfern für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen keine negativen Begleiterschei¬ nungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen. In der Regel wird daher das persönliche Interesse der Jägerin oder des Jägers gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung überwiegen und die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis zu ertei¬ len sein. 5. Verfahrenshinweise Der Schalldämpfer muss in die jeweilige Waffenbesitzkarte (WBK) der Jägerin oder des Jägers eingetragen werden. Beim Eintrag des Schall¬ dämpfers in die WBK ist zu vermerken, dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwen¬ det werden darf. Ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer ist nur anzuer¬ kennen, wenn in der WBK der Jägerin oder des Jägers mindestens eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber eingetragen ist, für d e der Schalldämpfer geeignet ist. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Ein isoliertes Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers Seite 3 von 3 ohne eine eigene geeignete Jagdlangwaffe besteht nicht. Für die Ein¬ tragung der Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers in die WBK (Voreintrag nach § 10 Abs. 1 WaffG) genügt die Kaliberangabe der Jagdlangwaffe, für die der Schalldämpfer erworben werden soll. Der Schalldämpfer muss nicht einer einzelnen eingetragenen Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber konkret zugeordnet werden. Bei der Eintragung des Erwerbs nach § 10 Abs. 1a WaffG sind diese Angaben um die genaue Bezeichnung des erworbenen Schalldämpfers gemäß den Herstellerangaben zu ergänzen. 6. Kein Erfordernis eines Waffenscheins Schalldämpfer stehen nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 der An¬ lage 1 WaffG grundsätzlich den Schusswaffen gleich, für die sie be¬ stimmt sind. Daher greift für sie auch § 13 Abs. 6 WaffG entsprechend, der Jagdscheininhabern das Führen von Jagdwaffen bereits kraft Ge¬ setzes erlaubt. Auch für das Führen eines Schalldämpfers für eine Jagd¬ langwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber bedarf es daher keines Waffenscheins; vielmehr genügt der Eintrag in die WBK. 7. Aufbewahrung Schalldämpfer sind entsprechend wie Langwaffen aufzubewahren, da Schalldämpfer den Schusswaffen gleich stehen. Schalldämpfer sind je¬ doch nicht auf die Waffenkontingente für Aufbewahrungsbehältnisse nach § 13 der Allgemeine-Waffengesetz-Verordnung anzurechnen. <

(Dr. Lesmeister

 

 

17-11-06_Erlass Schalldämpfer

Krähen und Taubentag mit Biwak

Früh um 6.30 Uhr am Samstag gingen in 18 Revieren gingen rund 50 Waidmänner und –Frauen den Krähen und Elstern ans Gefieder.
„Wir haben zum Krähentag geladen“, erklärte beim abendlichen Biwak der Hegeringsleiter Patrick Sunderkemper auf dem Hof Schulze Horsel. Hier fand der Tag seinen zünftigen und Ausklang in wundervollem Ambiente.

„Der Krähentag ist kein wildes Abschlachten der schwarzen Vögel, es ist ein Versuch die Überpopulation etwas einzudämmen“, führt der oberste Jäger der Stadt aus. Denn es sind nur Ausnahmen zur Jagd freigegeben. So ist die Jagd auf Rabenkrähen und Elstern beschränkt. „Dazu kommt die hohe Intelligenz der Vögel“, fügt der Waidmann an. Denn Krähen sind tatsächlich in der Lage sich gar das Auto des Jägers zu merken und fliegen auf wenn sie das Fahrzeug später wiedersehen. „Darum jagen wir mit Tarnschirm und Lockkrähen“, berichtet Patrick Sunderkemper. Diese Lockvögel sind aus Kunststoff und wirken erstaunlich echt.

Doch trotz all der jägerlichen Raffinesse sind die Krähen im Vorteil. Dabei betont Hegeringsleiter Sunderkemper die Bedeutung der Krähenbejagung: „Unter einem Gelege (Nest) einem Rabenkrähenhorst“ habe ich 156 Eierschalen von anderen Vögeln gefunden“. Für ihn ein deutliches Zeichen was die schwarzen Gesellen unter den Singvögeln anrichten. Denn für ihn und seine Hegeringskameraden ist das Jagen nur ein Aspekt. Die Hege, der Schutz und Pflege des Wildbestandes und der Umwelt, hat für sie die oberste Priorität. Dazu zählt eben auch die Dezimierung vor überhandnehmenden Arten. „Jagd ist gelebter Naturschutz“, stellte Hegeringssprecher Heinz Wallmeier klar.

Für seine Verdienste um das Jagdwesen überreichte Chef Sunderkemper und sein Sprecher dem langjährigen Vorstandsmitglied Hubertus Ruhmann die Silberne Verdienstnadel des Landesjagdverbandes. Dazu eine Delikatesskorb vom Ahlener Hegering als Dank für treue Dienste. Für die musikalische Gestaltung sorgten die Bläser des Hegerings unter der Leitung von Sarah Kulke.

Die Anwesenden stärkten sich mit leckerem Gegrillten, Salaten und guten Getränken. Der Informationsfluss mit anregenden und schönen Gesprächen endete erst am späten Abend und besonders betont wurde der schöne Rahmen und das gemütliche Beisammensein.

 

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Die silberne Verdienstnadel überreichte Heinz Wallmeier an Hubertus Ruhmann, Patrick Sunderkemper gratulierte (vl) Die Bläser des Hegerings eröffneten unter der Leitung von Sarah Kulke (re) das Biwak

Krähen und Taubentag und abends Biwak

Hegering Ahlen

Am 09. September findet der traditionelle Krähen- und Taubentag  in den Revieren des Hegeringes statt.

Da der Erfolg der Jagd von einem geschlossenen Auftreten abhängt, bitten wir um große Beteiligung der Reviere und der Jäger.

 

Die Jagd beginnt schon in den frühen Morgenstunden und es werden Schüsse zu vernehmen sein, da die Kräen und Taben schon im ersten Tageslicht auf die frisch bestellten Äcker ziehen und dort erlegt werden.

 

Abends findet der traditionelle Biwak um 19.00 Uhr auf dem Hof Schulze-Horsel, Im Schliek 16  in Ahlen statt.

Dazu möchten wir in gemütlicher Runde gemeinsam mit allen Hegering-Mitgliedern und deren Partnern einige nette Stunden verbringen.

Das Jugend Jagdhornbläser-Corps des Hegeringes wird das Biwak musikalisch abrunden.

 

2013-06-30 Kreiswettbewerb im Jagdhornblasen 17 ein-schoener-Abschluss1-350

Hegeringschießen und Drückjagdplakette

Hegeringmeisterschaft und Drückjagdplakette

Der Hegering hatte am Samstag seine Mitglieder zu einer kostenlosen Trainingseinheit eingeladen, bei der auch die sichere Waffenhandhabung, Drückjagdnachweise für das Jagden bei Drück- und Bewegungsjagden, nachgewiesen und bestätigt werden konnten.

Einige Hegeringmitglieder nutzten die Gelegenheit auf dem Butterpatt in Warendorf ihre Waffe einzuschießen.

Sieger der Drückjagdkette wird mit 10 Schuss auf den laufenden Keiler ermittelt. Für Schützen die nur gelegentlich den Stand besuchen eine gute Gelegenheit und Übung.

Auf dem Stand „Koch im Linnenfeld“ wurden ab 14 Uhr beim Trapschießen die Sieger des Ferdinand Koch Preis ermittelt.

Zur Stärkung gab es anschließend Würstchen vom Grill. Es war ausreichend Zeit und Gelegenheit den ein oder anderen Durchgang anschließend nochmal zu wiederholen.

Bei dieser Gelegenheit wird traditionell der Hegeringmeister ermittelt.

Es setzte sich Bernhard Büscher mit 331 Punkten durch und wurde Hegeringmeister.

vor Adolf Maikowski 309 Pkt., und Horst Nahrath 197 Pkt.

Bester Kugelschütze mit 191 Punkten war Bernhard Büscher

Bester Flintenschütze 28/4 Bernhard Büscher

Die Drückjagdplakette gewannen in diesem Jahr  Johanna Büscher und Oliver Woeste mit Punktgleichheit

Den Ferdinand Kochpreis Senioren gewann Norbert Birk mit 13/0 vor Bernhard Büscher 13/1 und Adolf Maikowski 13/4

Den Ferdinand Kochpreis Junioren gewann Thomas Mentrup 14/2 vor André Putsch 13/2 und
Andreas Mentrup 13/3

 

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Heinz Wallmeier , Norbert Birk, Thomas Mentrup, Bernhard Büscher, Johanna Büscher,  Oliver Woeste

Hegeringschießen

Hegering Ahlen e.V.

In der KJS Warendorf e.V.

Im LJV Nordrhein-Westfalen e.V.

Schießobmann

 
 

 

Ausschreibung zum Hegeringschießen 2017

 

Veranstalter: Hegering Ahlen
   
Schießleitung: Theo Sudhoff, Bernhard Schulze Eckel
Wettbewerb:

 

Butterpatt Warendorf ab 9:00 Uhr bis 11 Uhr

Schießnachweis: Je fünf Schüsse aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter

1. auf den laufendenKeiler, stehend, freihändig

2. auf den laufendenKeiler angehalten auf der Schneisenmitte, stehend, freihändig und

3. auf den laufenden Keiler angehalten auf der Schneisenmitte, sitzend.

Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 100 Ringe erreicht wurden; es zählen nur die Ringe „8“, „9“ und „10“ mit der Erweiterung, dass die Ringe „5“ und „3“ nach vorne, in Laufrichtung, als „8“ gezählt werden.

Die Übung kann als Ganzes wiederholt werden

Der Nachweis ist mit einem Kaliber ≥ 6,5mm, mind. 2500 Joule zu schießen.

Waffe Kal.308 steht am Stand zur Verfügung Munition muss erworben werden.

Für die Wertung Hegeringsmeister 10 Schuss auf den laufenden Keiler.

Koch im Linnenfeld ab 14:00 Uhr

·        Einzelwurfscheiben Skeet Niederhaus können zum warm werden wiederholt werden.

·        Ferdinand Koch Preis. Gewertet werden 15 Wurfscheiben Trap in Altersklassen, bis Jahrgang 1962 offene Klasse und älter Seniorenklasse.

Termin:

 

·        02.09.2017, ab 9 Uhr Kugel auf dem Butterpatt in Warendorf (Anmeldung bis 10 Uhr auf dem Kugelstand)

·        02.09.2017, ab 14 Uhr Flinte, Koch im Linnenfeld, Ahlen (Anmeldung bis 16 Uhr auf dem Stand in Ahlen)

Teilnehmer:

 

Alle Mitglieder des Hegering Ahlen mit Gästen der Mitglieder.

 

Anmeldung/Ablauf:

 

Achtung! Aus organisatorischen Gründen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf oder ab 14 Uhr auf dem Stand Koch im Linnenfeld.

Ab 14:00 Skeet 15 Tauben und Trap 30 Tauben (ein Wertungsdurchgang)

 

Startgeld:

 

20€ für Gäste, Mitglieder frei

 

Protestgeld:

 

25€ je Schütze, Einspruchsfrist bis 60 min nach der Siegerehrung.

 

Zeiteinteilung:

 

Kugel von 9:00 Uhr bis 11 Uhr

Wurfscheiben von 14:00-18:00 Uhr

 

Schiedsgericht:

 

Das Schiedsgericht wird durch die Schießleitung bestimmt.

 

Richter:

 

Hilfspersonal und Richter werden durch den Schießleiter bestimmt.

 

Probeschuß:

 

Probeschüsse sind vor dem Wettbewerbes nach Absprache mit der Standaufsicht möglich.

 

Siegerehrung:

 

Nach Abschluß des Wettbewerbs auf dem Schießstand in Ahlen

 

Preise, Nadeln, Drückjagdnachweis ·        Nachweis der Schießfertigkeit für Waldschutzjagden

·        Gäste und Mitglieder der Kreisgruppe können die Teilnehmernadel 2016 und den Nachweis der Schießfertigkeit für Waldschutzjagden erhalten, nehmen jedoch nicht an der internen Hegeringmeisterschaft teil.

·        Preise im Wert von 500€ werden bei der Siegerehrung verlost.

 

 

Theo Sudhoff , Bernhard Schulze Eckel  (Schießleitung)

Einladung Biwak

 

 

Liebe Mitglieder des Hegerings Ahlen,

 

am 02.09.2017 bestreiten wir das diesjährige Hegeringschießen. Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr möglichst viele Schützen den Weg zum Stand finden werden. Beginn ist wie gewohnt um 09:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf und ab 13:00 auf dem Wurftaubenstand des Hegerings in Ahlen. Für alle Mitglieder werden keine Startgebühren erhoben. Zusätzlich werden jedoch Preise im Wert von 500 € als Anreiz zur Teilnahme ausgelost.

Wie jedes Jahr werden auch wieder die Bedingungen für eine Bestätigung zum Übungsschießen für Drückjagden geschossen (Mindestkaliber dabei 6,5 mm und 2500 Joule). Eine Leihwaffe im Kaliber .308 ist auf dem Stand verfügbar. Der Nachweis wird bei entsprechender Leistung ausgestellt.

 

Des Weiteren findet am 09.09.2017 der alljährliche Krähentag mit anschließendem Biwak statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder sowie interessierte Jungjäger ein. Die Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Tauben ist im Rahmen der zu beachtenden Auflagen auch dieses Jahr erteilt. Ferner bitten wir um Beteiligung aller Reviere, um zu einem erfolgreichen Jagdtag im gesamten Hegering beizutragen. Mitglieder bzw. interessierte Jungjäger ohne Jagdgelegenheit sind eingeladen sich zwecks Vermittlung einer Jagdmöglichkeit für diesen Tag an den Vorsitzenden, Patrick Sunderkemper, zu wenden.

Im Anschluss findet das Biwak auf dem Hof Schulze-Horsel ab 19:00 Uhr statt – Adresse: Im Schliek 16, 59229 Ahlen. Gegen einen Kostenbeitrag von 10 Euro ist für „Gegrilltes“ und Getränke gesorgt. Für Frauen und Kinder ist die Veranstaltung kostenfrei. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns sehr, um den Tag gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen zu lassen.

 

Abschließend möchten wir aufgrund vermehrter Anfragen über die blauen Wildwarn-/ Halbkreisreflektoren informieren. Dazu haben wir uns im Vorfeld erkundigt, was erforderlich ist, um diese Reflektoren korrekt mit den richtigen Anträgen offiziell anbringen zu dürfen. Gemäß Auskunft durch das Straßenverkehrsamt NRW muss jeder Revierinhaber/-pächter einen Antrag an das Straßenverkehrsamt stellen, in dem die genauen Standorte (Straßenname, evtl. Hausnummer, am besten mit Hilfe eines Luftbildes (z.B. GoogleMaps oder nwsib-online.nrw.de) angezeigt werden. Dieser Antrag ist laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes kostenlos. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers/-pächters für eventuelle Schäden an den Leitpfosten aufgrund Anbringung oder Entfernung der Reflektoren aufkommt.

Ein Anschreiben für die Haftpflichtversicherung, einen Antrag an das Straßenverkehrsamt sowie weiterführende Informationen zur Anbringung der Halbkreisreflektoren haben wir als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt. Zusätzlich sind diese Informationen auch auf unserem Internetauftritt verfügbar (www.hegering-ahlen.de/der-hegering/downloads-formulare). Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben über den Hegering und dank der Unterstützung durch das Versicherungsbüro Rasfeld, die Wildwarnreflektoren günstiger zu erwerben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

 

Patrick Sunderkemper                                                 Oliver Woeste

Vorsitzender des Hegerings                                         Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für eine baldige Genehmigung – besonders im Sinne einer Gefahrenabwehr für die Verkehrsteilnehmer – wäre(n) ich / wir Ihnen dankbar. Wir werden Sie nach Genehmigung vom Beginn und dem Abschluss der Montagearbeiten in Kenntnis setzen.

 

Da das Anbringen der Wildwarnreflektoren eine freiwillige Leistung der Jäger zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt und damit auch in öffentlichem Interesse ist, bitten wir die Genehmigung kostenfrei zu erteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2/2

 

[1] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html

[2] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html

Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen

„Allein für diesen Moment lohnt sich die Organisation“

Unschlagbar: Die Bläser aus Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz) verteidigen ihren Titel beim Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes. Für einen Gänsehautmoment sorgt das gemeinsame Abschlussblasen mit hunderten Instrumenten.

(Berlin, 15. Juni 2017) Der neue DJV-Bundesmeister im Jagdhornblasen in der Klasse Es (Parforce-Horn) kommt aus Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz). Die Bläser verteidigten am vergangenen Samstag auf dem Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ihren Titel von 2015 mit 837 von 855 möglichen Punkten. Die Veranstaltung fand bei sommerlichen Temperaturen im Schlosspark des Jagdschlosses Kranichstein Nahe Darmstadt (Hessen) statt. Den zweiten Platz erreichte der Kreisjagdverein Groß-Gerau (Hessen), gefolgt von den Jagdhornbläsern Mildetal-Gardelegen (Sachsen-Anhalt).

Am Sonntag konnte sich die Bläsergruppe Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) mit 967 Punkten an die Spitze der Klasse A (Fürst-Pless-Horn) setzen. Den zweiten Platz belegte die Jagdhornbläsergruppe „Das Große Freie“ ebenfalls aus Niedersachsen, gefolgt von den Bläsern des Kreisjagdvereins Gelnhausen (Hessen). In der gemischten Klasse G (Parforce- und Fürst-Pless-Hörner) führte die Gruppe „Holm Überläufer“ aus Schleswig-Holstein mit 970 von 975 möglichen Punkten vor der Konkurrenz. Die Bläser der Kreisjägerschaft Krefeld (Nordrhein-Westfalen) und Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) belegten die Plätze zwei und drei. „Auf die rege Teilnahme von 47 Gruppen und etwa 800 Jagdhornbläsern sind wir sehr stolz“, sagte Steffen Liebig, DJV-Präsidiumsmitglied. „Die Qualität der Stücke und die hohe Leistungsdichte waren bemerkenswert.“

Ein Höhepunkt war das Abschlussblasen vor der Siegerehrung, bei dem alle Gruppen unter der Leitung des DJV-Bundesbläserobmanns Jürgen Keller gemeinsam jagdliche Signale erklingen ließen. „Allein für diesen Moment lohnt sich die Organisation einer solchen Veranstaltung“, sagte Jürgen Keller.

Den Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen richtet der DJV alle zwei Jahre aus. Der nächste Wettbewerb findet 2019 erneut im Jagdschloss Kranichstein statt.

Alle Ergebnislisten liegen unter www.jagdverband.de.

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Die Sieger in der Klasse Es (Parforce-Horn) beim Bundeswettbewerb Jagdhornblasen: Bläsergruppe Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz)
Quelle: DJV

 

 Sieger A Bund
Erstplatziert in der Klasse A (Fürst-Pless-Horn): Bläsergruppe Hameln-Pyrmont (Niedersachsen)
Quelle: DJV

 

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Erstplatziert in der Klasse G (Parforce- und Fürst-Pless-Horn): Gruppe „Holm Überläufer“ (Schleswig-Holstein)
Quelle: DJV

 

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Bundesbläserobmann Jürgen Keller (links) erhält die Auszeichnung „LJV-Gold“ für seine langjährigen Verdienste im Jagdhornblasen, daneben Geschäftsführer des LJV-Hessen Alexander Michel sowie Dieter Mackenrodt, Vize-Präsident LJV Hessen