Archiv der Kategorie: Aktuelles & Termine

ASP Aktuell

Fragen und Antworten zur ASP

Aufgrund des medialen Interesses hat der Deutsche Jagdverband die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.

(Berlin, 18. Januar 2018)

Was sind die Symptome der ASP?

Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen der Stücke (Entnehmen der Organe durch einen Jäger) sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. In Schweinebeständen in Afrika überleben Tiere häufig eine Infektion.

 

Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es noch keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind möglich. Ausgehend von der durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent (Tierärztliche Hochschule Hannover) und der DJV-Streckenstatistik (2016/17: knapp 600.000 Wildschweine) liegt der  Frühjahrsbestand bei etwa 300.000 Tiere. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass Jäger nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Herbstbestand erlegen Deutschlands Jäger also bereits jährlich zwei Drittel der Schweine.
Wie ist die ASP übertragbar?

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion.
Ist ASP ansteckend für den Menschen?

Die Afrikanische Schweinepest zählt nicht zu den Zoonosen und kann dementsprechend nicht auf den Menschen übertragen werden. Haus- und Wildschweine sind gleichermaßen empfänglich für das Virus.
Kann infiziertes Schweinefleisch gegessen werden?

Infiziertes Schweinefleisch ist völlig ungefährlich für den Menschen und könnte gegessen werden. Um eine Verschleppungsgefahr allerdings komplett auszuschließen, sollten infizierte Schweine nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Nachweislich wurde die Seuche beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt.
Wie schnell breitet sich die ASP aus?

Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit höchstens 25 Kilometern pro Jahr. Besorgnis erregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen: Auf Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen – beispielsweise im Schlamm in den Radkästen eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel aus (Wild-)schweinfleisch (z.B. Salami, Räucherschinken). Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht, um die Seuche nach Deutschland zu bringen.
Welche Rolle spielen Wolf und andere Fleisch- und Aasfresser wie Fuchs bei der Ausbreitung der ASP?

Nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts kann sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest nur in Schweinen vermehren und wird daher nicht von Beutegreifern oder Aasfressern ausgeschieden, die es mit einem gerissenen Stück Schwarzwild oder an einem Kadaver aufgenommen haben. Alle Prädatoren, Greifvögel und Aasfresser könnten prinzipiell eine mechanische Vektorfunktion haben, wobei es keine Hinweise gibt, dass eine spezielle Art einen größeren Einfluss hat. Der Wolf nimmt keine Nahrungsvorräte über lange Distanzen mit, wie es der Mensch tut. Eine direkte Verschleppung ist somit unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise, dass sich das Virus längerfristig über kontaminierte Zähne oder Haare übertragen lässt. Insbesondere Aasfressern kommt unter Umständen sogar eine positive Rolle bei der Beseitigung von Kadavern zu.
Die Schweinepest steht vor der Tür. Was muss jetzt getan werden?

Der Fokus muss auf Maßnahmen der Prävention liegen. Dazu gehört es, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich junge Bachen. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Fokus muss auf der Biosicherheit liegen: Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht verschleppen können. Ein dritter Fokus muss auf Früherkennung liegen: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und der zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr nur in einem dichten Behälter zulässig.
Wie stehen Jäger zum Wegfall von  Beschränkungen bei der Wildschweinjagd?

Eine Aufhebung von Schonzeiten sehen wir unkritisch. In der jetzigen Phase der Prävention ist allerdings der Elterntierschutz nicht verhandelbar: Eine Bache mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine zu bejagen. Die bis 2-jährigen Tiere tragen maßgeblich zur Fortpflanzung bei: 7 von 10 Frischlingen werden von jungen Bachen geboren.
Was fordern die Jäger, um besser jagen zu können?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die eine Bejagung von Wildschweinen erleichtern und dringend umgesetzt werden sollten:

  • Anlegen von Bejagungsschneisen im Frühjahr – in allen Feldkulturen, z.B. Raps, Mais, Weizen
  • Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten, insbesondere in Schilfgebieten und Bruchwäldern. Dort halten sich Wildschweine bevorzugt auf.
  • Aufheben von Jagdruhezeiten
  • Aufwandsenschädigung für Monitoring und Beprobung (Trichinen, Blut- und Tupferproben) sowie ausreichend Probeabgabestellen
  • Unterstützung bei der Verkehrssicherung für Bewegungsjagden (weniger Bürokratie, Kostenübernhame und Personal)

 

Was ist von der angeblichen Forderung des Bauernverbandes zu halten, 70 Prozent der Wildschweine abzuschießen?

Die Forderung, den Bestand um 70 Prozent zu reduzieren, ist haltlos, weil keine Bezugsgröße genannt wird – weder räumlich noch zeitlich. Die Zahl beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines Ausbruchs der Schweinepest und hat nichts mit der praktischen Umsetzbarkeit zu tun. Bezugsgröße ist hier lediglich das klar umgrenzte Seuchengebiet. Maßnahmen wie Aushungern, Vergiften oder Schießen sind nur einige, die in Frage kommen, um dieses Ziel im Ernstfall möglichst zu erreichen (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp).

 

Welche Maßnahmen müssen bei einem ASP-Ausbruch eingeleitet werden?

Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Ganz besonders wichtig ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.

Der ASP-Maßnahmenkatalog von FLI und DJV.

 

Wie stehen Sie zum Einsatz von Nachtzielgeräten oder Sauenfängen?

Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist waffenrechtlich verboten. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg zu erreichen ist, bleibt fraglich. Der Einsatz von Sauenfängen ist unter Tierschutzaspekten und Effektivität kritisch zu hinterfragen. Abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland verboten.
Was sollten Jäger in Hinblick auf Jagdreisen beachten?

Jäger sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, unbedingt meiden. In Osteuropa, insbesondere in Polen, Tschechien, im Baltikum, der Ukraine, Weißrussland sowie Russland gibt es regionale Seuchenherde. Jäger müssen auf Biosicherheit achten: Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Jagdausrüstung müssen gründlich gereinigt oder desinfiziert werden.

Projekt Fellwechsel

Im Hegering Ahlen wird noch ein Aufstellort für eine Gefriertruhe für das Projekt Fellwechsel gesucht.

Projekt Fellwechsel gestartet

Das von LJV Baden-Württemberg und DJV initiierte Projekt Fellwechsel ist in die erste Saison gestartet. Raubwildbälge können ab sofort für die Fellwechsel GmbH gesammelt werden. Die Verbände informieren, wie Jägerinnen und Jäger das Projekt unterstützen können.

(Berlin, 04. Dezember 2017) Die Fellwechsel GmbH ist erfolgreich in die erste Saison gestartet. Zum Höhepunkt der Raubwildjagd im Januar geben Deutscher Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) Praxishinweise für die Behandlung erlegter Tiere. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegten Raubsäugern einem Nutzen zuzuführen.

Tierarten

Die Fellwechsel GmbH nimmt im Rahmen der nachhaltigen Jagd und den landesgesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlegte Rotfüchse, Marderhunde, Waschbären, Dachse, Stein- und Baummarder, Hermelin (Große Wiesel), Iltisse, Minke, Nutria (Sumpfbiber) und Bisam an.

Verpackung und Aufbewahrung

Die Tierkörper sollten nach der Erlegung möglichst schnell und platzsparend verpackt und unbedingt mit dem Herkunftsnachweis versehen werden. Dieser garantiert eine lückenlose Dokumentation. Es empfiehlt sich, einen mittelgroßen Eimer mit einem Plastiksack auszukleiden und das erlegte Tier eingerollt hineinzulegen (ähnlich der natürlichen Schlafposition des Tieres). So stehen die Branten nach innen und beschädigen den Sack nicht. Dann sollte der Sack möglichst eng verschlossen werden. Der ausgefüllte Herkunftsnachweis sollte in eine durchsichtige Plastiktüte gesteckt werden, sodass von außen sofort erkennbar ist, um welches Tier es sich handelt. Beides – verpackter Tierkörper und Herkunftsnachweis – werden mit einem Kabelbinder verbunden und verschlossen und in der nächsten Sammelstelle oder in der eigenen Gefriertruhe eingefroren. So wird das kleinste Pack- und Lagermaß erreicht.

Sammelstellen

Mit Stand Dezember 2017 sind deutschlandweit mehr als 100 Sammelstellen gemeldet. Um zu erfahren, wo die nächste Sammelstelle ist, können Jägerinnen und Jäger im ersten Schritt ihren Hegering oder Kreisjagdverband anfragen. Im letzten Schritt kann auch bei der Fellwechsel GmbH nachgefragt werden.

Qualität der Bälge

Ob die Qualität des Balges zum Gerben ausreicht, sollte jeder Jäger selbst entscheiden. Merkmale eines reifen Winterbalges sind lange Grannenhaare und dichte Unterwolle. Wichtig ist es, auf die Unversehrtheit des Rückenbereiches zu achten. Dieser sollte frei von größeren Löchern (nicht größer als ein 2-Euro-Stück), Räude, Ranz- oder Bissspuren sein.

Einrichtung von Sammelstellen

Bei Fragen zur Einrichtung von Sammelstellen durch Hegeringe oder Kreisjagdvereine / Kreisjägerschaften steht die Fellwechsel GmbH zur Verfügung. Für eine Sammelstelle werden eine große Gefriertruhe und eine Ansprechperson (Balgbeauftragter) benötigt. Die Sammelstellen können sofort über www.fellwechsel.org/downloads/ angemeldet werden damit die Logistik optimal geplant werden kann. Dort finden Interessierte auch die notwendigen Herkunftsformulare. Ist absehbar, dass die Truhe zügig voll ist, wird gebeten, mit ein bis zwei Wochen Vorlauf die Fellwechsel GmbH zu kontaktieren, um die weitere Logistik zu planen.

Kontakt

Fellwechsel GmbH,  Frederik Daniels, f.daniels@fellwechsel.org
0176/77058347, www.fellwechsel.org

Erlaubnis Schalldämpfer

Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf

Alle Polizeibehörden

 

Alle Polizeibehörden Waffenrecht Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung Die folgenden Regelungen betreffen ausschließlich Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern, da bei den Büchsenpatronen, die die nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst, a und b des Bundesjagdgesetzes geforderte Leistung erzielen, die Geschosse regelmäßig im Überschall¬ bereich fliegen und eine vollständige Schalldämpfung des Mündungs¬ und Geschossknalls ausschließen. Die nachfolgenden Regelungen tre¬ ten mit Ablauf des 31.10.2017 in Kraft. Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zum Erwerb und Be¬ sitz eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Bedürfnis eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber wird für Jäge¬ rinnen und Jäger – unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs – aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich nach § 8 in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Waffengesetzes (WaffG) aner¬ kannt. In begründeten Fällen, wie beispielsweise bei einem anerkannten Nach¬ suchengespann im Sinne des § 29 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes NRW, kann ein Bedürfnis für die Nutzung weiterer Schalldämpfer für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen anerkannt werden . Oktober 2017 Seite 1 von 3 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 402-57.06.13 RR Lechtenböhmer Telefon 0211 871-3257 Telefax 0211 871-163257 herbert.lechtenboehmer@mik.nrw. de Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf • Lieferanschrift: Fürstenwäll 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@im.nrw.de www.im.nn« Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 3 2. Erforderlichkeit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit scha¬ lenwildtauglichen Büchsenkalibern zur Reduzierung der Gefahr gesund¬ heitlicher Beeinträchtigungen ist durch Vorlage eines gültigen Jahres¬ jagdscheins nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes nachzuweisen. 3. Geeignetheit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Ein Schalldämpfer ist geeignet im Sinne des § 8 Nr. 2 WaffG, wenn durch seine Verwendung das Ziel des Gesundheitsschutzes durch Lärmreduktion erreicht wird. Diese Eignung ist regelmäßig gegeben, da angesichts der technischen Entwicklung davon ausgegangen werden kann, dass mit den meisten auf dem Markt befindlichen Schalldämpfern eine Reduktion des Spitzenschalldrucks von mindestens 20 dB (C) er¬ reicht wird. Zudem wird die Jägerin oder der Jäger im eigenen Interesse auf eine entsprechende Eignung des Schalldämpfers achten. 4. Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Nach einer Bewertung des Bundeskriminalamts ist davon auszugehen, dass auch mit einer stärkeren Verfügbarkeit von Schalldämpfern für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen keine negativen Begleiterschei¬ nungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen. In der Regel wird daher das persönliche Interesse der Jägerin oder des Jägers gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung überwiegen und die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis zu ertei¬ len sein. 5. Verfahrenshinweise Der Schalldämpfer muss in die jeweilige Waffenbesitzkarte (WBK) der Jägerin oder des Jägers eingetragen werden. Beim Eintrag des Schall¬ dämpfers in die WBK ist zu vermerken, dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwen¬ det werden darf. Ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer ist nur anzuer¬ kennen, wenn in der WBK der Jägerin oder des Jägers mindestens eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber eingetragen ist, für d e der Schalldämpfer geeignet ist. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Ein isoliertes Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers Seite 3 von 3 ohne eine eigene geeignete Jagdlangwaffe besteht nicht. Für die Ein¬ tragung der Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers in die WBK (Voreintrag nach § 10 Abs. 1 WaffG) genügt die Kaliberangabe der Jagdlangwaffe, für die der Schalldämpfer erworben werden soll. Der Schalldämpfer muss nicht einer einzelnen eingetragenen Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber konkret zugeordnet werden. Bei der Eintragung des Erwerbs nach § 10 Abs. 1a WaffG sind diese Angaben um die genaue Bezeichnung des erworbenen Schalldämpfers gemäß den Herstellerangaben zu ergänzen. 6. Kein Erfordernis eines Waffenscheins Schalldämpfer stehen nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 der An¬ lage 1 WaffG grundsätzlich den Schusswaffen gleich, für die sie be¬ stimmt sind. Daher greift für sie auch § 13 Abs. 6 WaffG entsprechend, der Jagdscheininhabern das Führen von Jagdwaffen bereits kraft Ge¬ setzes erlaubt. Auch für das Führen eines Schalldämpfers für eine Jagd¬ langwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber bedarf es daher keines Waffenscheins; vielmehr genügt der Eintrag in die WBK. 7. Aufbewahrung Schalldämpfer sind entsprechend wie Langwaffen aufzubewahren, da Schalldämpfer den Schusswaffen gleich stehen. Schalldämpfer sind je¬ doch nicht auf die Waffenkontingente für Aufbewahrungsbehältnisse nach § 13 der Allgemeine-Waffengesetz-Verordnung anzurechnen. <

(Dr. Lesmeister

 

 

17-11-06_Erlass Schalldämpfer

Krähen und Taubentag mit Biwak

Früh um 6.30 Uhr am Samstag gingen in 18 Revieren gingen rund 50 Waidmänner und –Frauen den Krähen und Elstern ans Gefieder.
„Wir haben zum Krähentag geladen“, erklärte beim abendlichen Biwak der Hegeringsleiter Patrick Sunderkemper auf dem Hof Schulze Horsel. Hier fand der Tag seinen zünftigen und Ausklang in wundervollem Ambiente.

„Der Krähentag ist kein wildes Abschlachten der schwarzen Vögel, es ist ein Versuch die Überpopulation etwas einzudämmen“, führt der oberste Jäger der Stadt aus. Denn es sind nur Ausnahmen zur Jagd freigegeben. So ist die Jagd auf Rabenkrähen und Elstern beschränkt. „Dazu kommt die hohe Intelligenz der Vögel“, fügt der Waidmann an. Denn Krähen sind tatsächlich in der Lage sich gar das Auto des Jägers zu merken und fliegen auf wenn sie das Fahrzeug später wiedersehen. „Darum jagen wir mit Tarnschirm und Lockkrähen“, berichtet Patrick Sunderkemper. Diese Lockvögel sind aus Kunststoff und wirken erstaunlich echt.

Doch trotz all der jägerlichen Raffinesse sind die Krähen im Vorteil. Dabei betont Hegeringsleiter Sunderkemper die Bedeutung der Krähenbejagung: „Unter einem Gelege (Nest) einem Rabenkrähenhorst“ habe ich 156 Eierschalen von anderen Vögeln gefunden“. Für ihn ein deutliches Zeichen was die schwarzen Gesellen unter den Singvögeln anrichten. Denn für ihn und seine Hegeringskameraden ist das Jagen nur ein Aspekt. Die Hege, der Schutz und Pflege des Wildbestandes und der Umwelt, hat für sie die oberste Priorität. Dazu zählt eben auch die Dezimierung vor überhandnehmenden Arten. „Jagd ist gelebter Naturschutz“, stellte Hegeringssprecher Heinz Wallmeier klar.

Für seine Verdienste um das Jagdwesen überreichte Chef Sunderkemper und sein Sprecher dem langjährigen Vorstandsmitglied Hubertus Ruhmann die Silberne Verdienstnadel des Landesjagdverbandes. Dazu eine Delikatesskorb vom Ahlener Hegering als Dank für treue Dienste. Für die musikalische Gestaltung sorgten die Bläser des Hegerings unter der Leitung von Sarah Kulke.

Die Anwesenden stärkten sich mit leckerem Gegrillten, Salaten und guten Getränken. Der Informationsfluss mit anregenden und schönen Gesprächen endete erst am späten Abend und besonders betont wurde der schöne Rahmen und das gemütliche Beisammensein.

 

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Die silberne Verdienstnadel überreichte Heinz Wallmeier an Hubertus Ruhmann, Patrick Sunderkemper gratulierte (vl) Die Bläser des Hegerings eröffneten unter der Leitung von Sarah Kulke (re) das Biwak

Krähen und Taubentag und abends Biwak

Hegering Ahlen

Am 09. September findet der traditionelle Krähen- und Taubentag  in den Revieren des Hegeringes statt.

Da der Erfolg der Jagd von einem geschlossenen Auftreten abhängt, bitten wir um große Beteiligung der Reviere und der Jäger.

 

Die Jagd beginnt schon in den frühen Morgenstunden und es werden Schüsse zu vernehmen sein, da die Kräen und Taben schon im ersten Tageslicht auf die frisch bestellten Äcker ziehen und dort erlegt werden.

 

Abends findet der traditionelle Biwak um 19.00 Uhr auf dem Hof Schulze-Horsel, Im Schliek 16  in Ahlen statt.

Dazu möchten wir in gemütlicher Runde gemeinsam mit allen Hegering-Mitgliedern und deren Partnern einige nette Stunden verbringen.

Das Jugend Jagdhornbläser-Corps des Hegeringes wird das Biwak musikalisch abrunden.

 

2013-06-30 Kreiswettbewerb im Jagdhornblasen 17 ein-schoener-Abschluss1-350

Hegeringschießen und Drückjagdplakette

Hegeringmeisterschaft und Drückjagdplakette

Der Hegering hatte am Samstag seine Mitglieder zu einer kostenlosen Trainingseinheit eingeladen, bei der auch die sichere Waffenhandhabung, Drückjagdnachweise für das Jagden bei Drück- und Bewegungsjagden, nachgewiesen und bestätigt werden konnten.

Einige Hegeringmitglieder nutzten die Gelegenheit auf dem Butterpatt in Warendorf ihre Waffe einzuschießen.

Sieger der Drückjagdkette wird mit 10 Schuss auf den laufenden Keiler ermittelt. Für Schützen die nur gelegentlich den Stand besuchen eine gute Gelegenheit und Übung.

Auf dem Stand „Koch im Linnenfeld“ wurden ab 14 Uhr beim Trapschießen die Sieger des Ferdinand Koch Preis ermittelt.

Zur Stärkung gab es anschließend Würstchen vom Grill. Es war ausreichend Zeit und Gelegenheit den ein oder anderen Durchgang anschließend nochmal zu wiederholen.

Bei dieser Gelegenheit wird traditionell der Hegeringmeister ermittelt.

Es setzte sich Bernhard Büscher mit 331 Punkten durch und wurde Hegeringmeister.

vor Adolf Maikowski 309 Pkt., und Horst Nahrath 197 Pkt.

Bester Kugelschütze mit 191 Punkten war Bernhard Büscher

Bester Flintenschütze 28/4 Bernhard Büscher

Die Drückjagdplakette gewannen in diesem Jahr  Johanna Büscher und Oliver Woeste mit Punktgleichheit

Den Ferdinand Kochpreis Senioren gewann Norbert Birk mit 13/0 vor Bernhard Büscher 13/1 und Adolf Maikowski 13/4

Den Ferdinand Kochpreis Junioren gewann Thomas Mentrup 14/2 vor André Putsch 13/2 und
Andreas Mentrup 13/3

 

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Heinz Wallmeier , Norbert Birk, Thomas Mentrup, Bernhard Büscher, Johanna Büscher,  Oliver Woeste

Hegeringschießen

Hegering Ahlen e.V.

In der KJS Warendorf e.V.

Im LJV Nordrhein-Westfalen e.V.

Schießobmann

 
 

 

Ausschreibung zum Hegeringschießen 2017

 

Veranstalter: Hegering Ahlen
   
Schießleitung: Theo Sudhoff, Bernhard Schulze Eckel
Wettbewerb:

 

Butterpatt Warendorf ab 9:00 Uhr bis 11 Uhr

Schießnachweis: Je fünf Schüsse aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter

1. auf den laufendenKeiler, stehend, freihändig

2. auf den laufendenKeiler angehalten auf der Schneisenmitte, stehend, freihändig und

3. auf den laufenden Keiler angehalten auf der Schneisenmitte, sitzend.

Der Schießnachweis gilt als erbracht, wenn mindestens 100 Ringe erreicht wurden; es zählen nur die Ringe „8“, „9“ und „10“ mit der Erweiterung, dass die Ringe „5“ und „3“ nach vorne, in Laufrichtung, als „8“ gezählt werden.

Die Übung kann als Ganzes wiederholt werden

Der Nachweis ist mit einem Kaliber ≥ 6,5mm, mind. 2500 Joule zu schießen.

Waffe Kal.308 steht am Stand zur Verfügung Munition muss erworben werden.

Für die Wertung Hegeringsmeister 10 Schuss auf den laufenden Keiler.

Koch im Linnenfeld ab 14:00 Uhr

·        Einzelwurfscheiben Skeet Niederhaus können zum warm werden wiederholt werden.

·        Ferdinand Koch Preis. Gewertet werden 15 Wurfscheiben Trap in Altersklassen, bis Jahrgang 1962 offene Klasse und älter Seniorenklasse.

Termin:

 

·        02.09.2017, ab 9 Uhr Kugel auf dem Butterpatt in Warendorf (Anmeldung bis 10 Uhr auf dem Kugelstand)

·        02.09.2017, ab 14 Uhr Flinte, Koch im Linnenfeld, Ahlen (Anmeldung bis 16 Uhr auf dem Stand in Ahlen)

Teilnehmer:

 

Alle Mitglieder des Hegering Ahlen mit Gästen der Mitglieder.

 

Anmeldung/Ablauf:

 

Achtung! Aus organisatorischen Gründen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf oder ab 14 Uhr auf dem Stand Koch im Linnenfeld.

Ab 14:00 Skeet 15 Tauben und Trap 30 Tauben (ein Wertungsdurchgang)

 

Startgeld:

 

20€ für Gäste, Mitglieder frei

 

Protestgeld:

 

25€ je Schütze, Einspruchsfrist bis 60 min nach der Siegerehrung.

 

Zeiteinteilung:

 

Kugel von 9:00 Uhr bis 11 Uhr

Wurfscheiben von 14:00-18:00 Uhr

 

Schiedsgericht:

 

Das Schiedsgericht wird durch die Schießleitung bestimmt.

 

Richter:

 

Hilfspersonal und Richter werden durch den Schießleiter bestimmt.

 

Probeschuß:

 

Probeschüsse sind vor dem Wettbewerbes nach Absprache mit der Standaufsicht möglich.

 

Siegerehrung:

 

Nach Abschluß des Wettbewerbs auf dem Schießstand in Ahlen

 

Preise, Nadeln, Drückjagdnachweis ·        Nachweis der Schießfertigkeit für Waldschutzjagden

·        Gäste und Mitglieder der Kreisgruppe können die Teilnehmernadel 2016 und den Nachweis der Schießfertigkeit für Waldschutzjagden erhalten, nehmen jedoch nicht an der internen Hegeringmeisterschaft teil.

·        Preise im Wert von 500€ werden bei der Siegerehrung verlost.

 

 

Theo Sudhoff , Bernhard Schulze Eckel  (Schießleitung)

Einladung Biwak

 

 

Liebe Mitglieder des Hegerings Ahlen,

 

am 02.09.2017 bestreiten wir das diesjährige Hegeringschießen. Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr möglichst viele Schützen den Weg zum Stand finden werden. Beginn ist wie gewohnt um 09:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf und ab 13:00 auf dem Wurftaubenstand des Hegerings in Ahlen. Für alle Mitglieder werden keine Startgebühren erhoben. Zusätzlich werden jedoch Preise im Wert von 500 € als Anreiz zur Teilnahme ausgelost.

Wie jedes Jahr werden auch wieder die Bedingungen für eine Bestätigung zum Übungsschießen für Drückjagden geschossen (Mindestkaliber dabei 6,5 mm und 2500 Joule). Eine Leihwaffe im Kaliber .308 ist auf dem Stand verfügbar. Der Nachweis wird bei entsprechender Leistung ausgestellt.

 

Des Weiteren findet am 09.09.2017 der alljährliche Krähentag mit anschließendem Biwak statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder sowie interessierte Jungjäger ein. Die Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Tauben ist im Rahmen der zu beachtenden Auflagen auch dieses Jahr erteilt. Ferner bitten wir um Beteiligung aller Reviere, um zu einem erfolgreichen Jagdtag im gesamten Hegering beizutragen. Mitglieder bzw. interessierte Jungjäger ohne Jagdgelegenheit sind eingeladen sich zwecks Vermittlung einer Jagdmöglichkeit für diesen Tag an den Vorsitzenden, Patrick Sunderkemper, zu wenden.

Im Anschluss findet das Biwak auf dem Hof Schulze-Horsel ab 19:00 Uhr statt – Adresse: Im Schliek 16, 59229 Ahlen. Gegen einen Kostenbeitrag von 10 Euro ist für „Gegrilltes“ und Getränke gesorgt. Für Frauen und Kinder ist die Veranstaltung kostenfrei. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns sehr, um den Tag gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen zu lassen.

 

Abschließend möchten wir aufgrund vermehrter Anfragen über die blauen Wildwarn-/ Halbkreisreflektoren informieren. Dazu haben wir uns im Vorfeld erkundigt, was erforderlich ist, um diese Reflektoren korrekt mit den richtigen Anträgen offiziell anbringen zu dürfen. Gemäß Auskunft durch das Straßenverkehrsamt NRW muss jeder Revierinhaber/-pächter einen Antrag an das Straßenverkehrsamt stellen, in dem die genauen Standorte (Straßenname, evtl. Hausnummer, am besten mit Hilfe eines Luftbildes (z.B. GoogleMaps oder nwsib-online.nrw.de) angezeigt werden. Dieser Antrag ist laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes kostenlos. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers/-pächters für eventuelle Schäden an den Leitpfosten aufgrund Anbringung oder Entfernung der Reflektoren aufkommt.

Ein Anschreiben für die Haftpflichtversicherung, einen Antrag an das Straßenverkehrsamt sowie weiterführende Informationen zur Anbringung der Halbkreisreflektoren haben wir als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt. Zusätzlich sind diese Informationen auch auf unserem Internetauftritt verfügbar (www.hegering-ahlen.de/der-hegering/downloads-formulare). Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben über den Hegering und dank der Unterstützung durch das Versicherungsbüro Rasfeld, die Wildwarnreflektoren günstiger zu erwerben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

 

Patrick Sunderkemper                                                 Oliver Woeste

Vorsitzender des Hegerings                                         Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für eine baldige Genehmigung – besonders im Sinne einer Gefahrenabwehr für die Verkehrsteilnehmer – wäre(n) ich / wir Ihnen dankbar. Wir werden Sie nach Genehmigung vom Beginn und dem Abschluss der Montagearbeiten in Kenntnis setzen.

 

Da das Anbringen der Wildwarnreflektoren eine freiwillige Leistung der Jäger zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt und damit auch in öffentlichem Interesse ist, bitten wir die Genehmigung kostenfrei zu erteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2/2

 

[1] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html

[2] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html

Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen

„Allein für diesen Moment lohnt sich die Organisation“

Unschlagbar: Die Bläser aus Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz) verteidigen ihren Titel beim Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes. Für einen Gänsehautmoment sorgt das gemeinsame Abschlussblasen mit hunderten Instrumenten.

(Berlin, 15. Juni 2017) Der neue DJV-Bundesmeister im Jagdhornblasen in der Klasse Es (Parforce-Horn) kommt aus Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz). Die Bläser verteidigten am vergangenen Samstag auf dem Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ihren Titel von 2015 mit 837 von 855 möglichen Punkten. Die Veranstaltung fand bei sommerlichen Temperaturen im Schlosspark des Jagdschlosses Kranichstein Nahe Darmstadt (Hessen) statt. Den zweiten Platz erreichte der Kreisjagdverein Groß-Gerau (Hessen), gefolgt von den Jagdhornbläsern Mildetal-Gardelegen (Sachsen-Anhalt).

Am Sonntag konnte sich die Bläsergruppe Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) mit 967 Punkten an die Spitze der Klasse A (Fürst-Pless-Horn) setzen. Den zweiten Platz belegte die Jagdhornbläsergruppe „Das Große Freie“ ebenfalls aus Niedersachsen, gefolgt von den Bläsern des Kreisjagdvereins Gelnhausen (Hessen). In der gemischten Klasse G (Parforce- und Fürst-Pless-Hörner) führte die Gruppe „Holm Überläufer“ aus Schleswig-Holstein mit 970 von 975 möglichen Punkten vor der Konkurrenz. Die Bläser der Kreisjägerschaft Krefeld (Nordrhein-Westfalen) und Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) belegten die Plätze zwei und drei. „Auf die rege Teilnahme von 47 Gruppen und etwa 800 Jagdhornbläsern sind wir sehr stolz“, sagte Steffen Liebig, DJV-Präsidiumsmitglied. „Die Qualität der Stücke und die hohe Leistungsdichte waren bemerkenswert.“

Ein Höhepunkt war das Abschlussblasen vor der Siegerehrung, bei dem alle Gruppen unter der Leitung des DJV-Bundesbläserobmanns Jürgen Keller gemeinsam jagdliche Signale erklingen ließen. „Allein für diesen Moment lohnt sich die Organisation einer solchen Veranstaltung“, sagte Jürgen Keller.

Den Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen richtet der DJV alle zwei Jahre aus. Der nächste Wettbewerb findet 2019 erneut im Jagdschloss Kranichstein statt.

Alle Ergebnislisten liegen unter www.jagdverband.de.

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Die Sieger in der Klasse Es (Parforce-Horn) beim Bundeswettbewerb Jagdhornblasen: Bläsergruppe Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz)
Quelle: DJV

 

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Erstplatziert in der Klasse A (Fürst-Pless-Horn): Bläsergruppe Hameln-Pyrmont (Niedersachsen)
Quelle: DJV

 

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Erstplatziert in der Klasse G (Parforce- und Fürst-Pless-Horn): Gruppe „Holm Überläufer“ (Schleswig-Holstein)
Quelle: DJV

 

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Bundesbläserobmann Jürgen Keller (links) erhält die Auszeichnung „LJV-Gold“ für seine langjährigen Verdienste im Jagdhornblasen, daneben Geschäftsführer des LJV-Hessen Alexander Michel sowie Dieter Mackenrodt, Vize-Präsident LJV Hessen