Archiv des Autors: Heinz Wallmeier

Landesvizemeister Hegeringsbläser der Leisungsklasse A

Landeswettbewerb im Jagdhornblasen des LJV NRW in Siegen

Am Sonntag versammelten sich an der oberen Burg in Siegen die höchsten Leistungsklassen der jeweiligen Hornkategorien. Bei den Fürst-Pless-Hörnern trat die Leistungsklasse A aus dem Hegering Ahlen unter ihrem Korpsleiter Dr. Adolf Schweer vor das Richtergremium und hunderten von kundigen Zuschauern.
Mit der Startaufstellung 5 und den Signalen: Das hohe Wecken, Wisent tot, Hirsch tot, Wagenruf und dem Selbstwahlstück „Auf auf zum fröhlichen Jagen“ gaben die Bläser des Hegeringes eine beeindruckende Vorstellung ihres Könnens.

Nach dem grandiosen Erlebnis des Abschlussblasen, bei dem fasst tausend Hörner Jägermärsche, Hornleitsignale und Totsignale gemeinsam blasen konnte man die Nervosität und Spannung förmlich spüren. Im Ahlener Bläsercorps um den Leiter, Dr. Adolf Schweer entlud sich diese Spannung in großen Jubel bei dem erreichten zweiten Platz. Damit darf das Ensemble im nächsten Jahr zum Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen antreten. Die Aktiven erhielten zudem die Hornfesselspange in Gold.

Bläsergruppe A

Bläsergruppe A: von Links:   Susanne Schweer, Sarah Kulke, Dr. Adolf Schweer, Günter Schweer,
Fritz Gößlinghoff, Theo Sudhoff, Kornelia Kulke, Heinz Wallmeier,
Carina Kulke, Lena Linhoff, Helena Geisthoff

 

 

 

 

Ahlen Jugend NRW-Vizemeister Jagdhornblasen der Klasse C

Landeswettbewerb im Jagdhornblasen des LJV NRW in Siegen

 

Für die Bläsercorps in den Leistungsklassen aus dem Landesjagdverband NRW fand am Wochenende die Meisterschaft in Siegen statt. Unter der malerischen Kulisse des oberen Schlosses hoch über Siegen wetteiferten 1749  Bläser aller Leistungsklassen in 119 Gruppen um die Plätze und ermittelten die Sieger und Platzierten.

Seit drei Jahren betreut Sarah Kulke als Corpsleiterin die jüngsten Bläser des Hegerings Ahlen. Beim Kreiswettbewerb trat diese Formation erstmals in der Leistungsklasse C an und war damals schon sehr erfolgreich. Aber der Landeswettbewerb ist natürlich eine ganz andere Liga. Es traten in Siegen
29 Gruppen mit 343 Teilnehmern in der Bewertungsgruppe C an.
Mit den Signalen: Aufbruch zur Jagd, Anblasen des Treibens, Kaninchen tot, Fuchs tot und Jagd vorbei stellten sich die jungen Bläser mit Sarah Kulke den sechs Wertungsrichten und hunderten interessierten Zuschauern. Die einzelnen Signale wurden schon von den Zuschauern beklatscht und bejubelt, nach dem Vortrag brandete große Begeisterung auf.

Vor der Siegerehrung, die nach den Wettbewerben stattfand, wurde außerdem der jüngste teilnehmende Bläser mit einem Pokal geehrt. Dieser kommt aus Ahlen und heißt Tobias Wallmeier. Dass er mit seinen acht Jahren bereits bestens mit dem Jagdhorn vertraut gemacht hat und zu solch einem bedeutenden Wettbewerb mitfährt, war den Organisatoren viel Lob und besagte Trophäe wert.

Anschließend durften die Ahlener Jungen Bläser lange warten. Doch am Ende wurden die Jungen Bläser mit genau 888 Punkten und dem stolzen zweiten Platz belohnt. Hierfür wurde den Bläsern die Hornfesselspange in Bronze verliehen.

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Jugend C von Links: Leon Kulke, Benedikt Kleikamp, Sophie Schweer, Julius Brehe, Justus Brehe,
Isabelle Wösthoff, Adrian Storkamp, Elena Wallmeier, Sarah Kulke,
Tobias Wallmeier

 

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Hegeringmeisterschaft 2016

Hegeringmeisterschaft 2016

Bei bestem Schießwetter fand kürzlich die Hegeringmeisterschaft statt. Auf dem Schießstand „ Koch im Linnenfeld “ wurden die Flintenwettbewerbe der Kochpreis und das Monte Carlo Schießen ausgetragen, die Kugeldiziplin Drückjagdkette fand auf den Schießstnad „ Butterpatt „ in Warendorf statt.

Folgende Sieger kristanisierten sich heraus.:

Gesamtwertung: P. Sunderkemper, B.Schulze Eckel, T.Licht

Kochpreis: P.Sunderkemper, T.Licht, W.Feldhaus

Kochpreis Alterskl. B.Schulze Eckel, T.Sudhoff, A.Maikowski

Sieger Drückjagdkette; P. OrzechowskiSieger-Theo-1920-350#

 

Verbot von SLB durch BvG

Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

vom 1. April 2016

Nachrichten-Telegramm:

Bundesverwaltungsgericht hält die Verwendung halbautomatischer Waffen durch Jäger für unzulässig

 

Nachrichten-Volltext:

 

Bundesverwaltungsgericht hält  die Verwendung halbautomatischer Waffen durch Jäger für unzulässig

 

Mit zwei Urteilen vom 07.03.2016 (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin bei der Jagdausübung generell nicht zulässig sind. Das Gericht  hat dies aus der Verbotsnorm des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c Bundesjagdgesetz abgeleitet. Danach sei es untersagt, auf Wild mit halbautomatischen Waffen zu schießen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können. Gerade aber diese Möglichkeit böten halbautomatische  Waffen mit wechselbarem Magazin. ln diesem Zusammenhang hielt es das Gericht für ausreichend, dass derartige Waffen abstrakt geeignet sind, mit mehr als zwei Patronen im Magazin aufmunitioniert werden zu können. Fehle es deshalb an der generellen jagdrechtlichen Zulässigkeit, halbautomatische Waffen mit wechselbarem  Magazin bei der Jagd auf Wild zu verwenden, dann bestünde für Jäger auch kein waffenrechtliches Bedürfnis, solche Waffen überhaupt zu erwerben und zu besitzen. Damit stellte das BVerwG den bisher legalen Erwerb und Besitz halbautomatischer Waffen mit Wechselmagazin durch Jäger grundsätzlich in Frage.

 

ln Übereinstimmung mit dem DJV stößt diese Rechtsprechung des BVerwG auch beim Landesjagdverband  NRW auf völliges Unverständnis, zumal die Rechtsauffassung des Gerichtes bisher weder von den beteiligten Waffenbehörden, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden ist. Bisher war die Fachwelt einhellig  der Ansicht, dass halbautomatische Waffen für Jäger erlaubt seien, wenn sie lediglich mit einem Zwei-Schuss­Magazin bestückt sind.

 

Welche Auswirkungen die Urteile des BVerwG für die jagd- und waffenrechtliche Praxis haben werden, muss noch einer eingehenderen juristischen Prüfung vorbehalten bleiben. Bis zu dieser Klärung ist allen Jägern nur anzuraten, halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin – auch mit Zwei-Schuss­Magazin – im Schrank zu lassen und diese Waffen nicht bei der Jagd in Deutschland zu verwenden.

 

Es bleibt zu hoffen, dass die beteiligten Waffenbehörden jetzt von Schnellschüssen absehen und die von vielen Jägern legal erworbenen  halbautomatischen Waffen nicht  voreilig kriminalisieren, in dem sie die insoweit erteilten waffenrechtliehen Erlaubnisse widerrufen. Hier ist das für das Waffenrecht zuständige Bundesinnenministerium gefordert,  durch entsprechende Verwaltungsanordnungen dafür zu sorgen, dass die örtlich zuständigen Waffenbehörden bis zu einer bundesrechtlichen Klärung des zulässigen Einsatzes von halbautomatischen Waffen bei der Jagd stillhalten.

 

Aus Sicht des Landesjagdverbandes NRW bietet die anstehende Novellierung des Bundesjagdgesetzes die zeitnahe Gelegenheit, durch eine entsprechende Änderung des Wortlautes des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJG klarzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers und entsprechend der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis der Einsatz einer halbautomatischen Langwaffe bei der Schussabgabe auf Wild nur dann unzulässig ist, wenn dies unter Verwendung eines Magazins geschieht, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.

 

Um die eingetretene Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beseitigen, steht der Landesjagdverband NRW in engem Kontakt mit dem DJV, der bereits zugesagt hat, sich unverzüglich bei den zuständigen Bundesministerien für eine entsprechende bundesgesetzliche Klarstellung im Sinne des Tierschutzes und der Jagdpraxis einsetzen zu wollen.