Archiv der Kategorie: Presse

In dieser Kategorie finden sie die Veröffentlichungen aus der Presse über das Hegering Ahlen und weitere jagdliche Themen.

Ahlen goes Wild

 Mit seiner Aktion „Ahlen goes wild“

brachte der Hegering Ahlen am Samstag am Marienplatz den Menschen die Natur näher. Die Mitglieder hatten nicht nur die „Rollende Waldschule“ der Kreisjägerschaft Warendorf mitgebracht, sondern auch Köstlichkeiten aus der Wildküche. Außerdem konnten Nistkästen bemalt werden.

„Wir sind hier, um zu zeigen, was wir alles so machen“, sagte Hegeringsleiter Patrick Sunderkemper. Denn vielen Menschen sei nicht bekannt, dass für die Jäger die Hege und Pflege und damit die Schaffung von Lebensräumen im Vordergrund stehe. So legten sie Rückzugsflächen für das Wild an oder in Zusammenarbeit mit den Imkern auch Blühflächen, die Bienen und Insekten mehr Lebensraum geben. Das wiederum bedeute auch, dass dem Wild mehr Futter zur Verfügung steht. Aber auch die Anbringung der blauen Wildbahnreflektoren an Leitpfosten am Straßenrand gehe auf die Arbeit des Hegerings zurück.

Mit dem Walderlebnistag für Schüler und Nistkastenaktionen wollen die Jäger das Interesse für die Natur stärken. Deshalb konnte Patrick Sunderkemper eine gute Zwischenbilanz ziehen, die Menschen hätten wissbegierig auf die Aktion reagiert. Die Besucher bestaunten an der „Rollenden Waldschule“ nicht nur die Exponate der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, sondern konnten diese auch mit ihren Sinnen begreifen. Frei nach dem Motto: „Heimische Tiere zum Anfassen“.

Einen Stand weiter standen vorgefertigte Nistkästen bereit, die von Kindern bemalt und kostenlos mit nach Hause genommen werden durften. „Der Nistkasten kommt bei uns in den Garten“, hatte Nick Jünnemann auch schon klare Vorstellungen, wo sich sein Werk gut machen wird.

Aus Emsdetten war Dieter Lüke mit seinem Foodtruck nach Ahlen gekommen. „Es kann nicht sein, dass nur Weihnachten Wild gegessen wird“, brachte er die Gourmets mit Wildburgern, Bratwürstchen und Beefsteaks aus regionalem Wildfleisch frisch zubereitet auf den Geschmack. „Mehr Bio geht nicht“, fand auch Patrick Sunderkemper den Foodtruck gut, schließlich komme das Wild direkt aus dem Wald auf den Teller. Denn ein Jäger gehe auch deshalb jagen, um das Fleisch des Wildes zu nutzen. Das sei übrigens eine gute Alternative für den Grill, befand der Hegeringsleiter.


NRW übernimmt Trichinenschaugebühren

Nordrhein-Westfalen übernimmt Gebühren für die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen

Damit wird eine Forderung des Landesjagdverbandes NRW im Rahmen der Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfüllt. 

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: „Wildschweinbejagung ist neben vielen anderen Maßnahmen ein wichtiges Instrument gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“

Bache mit Frischlingen - Foto Rolf Sander

29. März 2018, Düsseldorf (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen). Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. April 2018 die bei den Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild. Für das Jahr 2018 werden die Kommunen gebeten, keine Gebühren von Jägerinnen und Jägern für die verpflichtende Untersuchung zu erheben. Bisher war nur die Trichinen-Untersuchung von Frischlingen von den Gebühren befreit.

 

„Das Ausbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest kann unter anderem durch die Bejagung von Wildschweinen minimiert werden. Da dies für die Jägerschaft einen zusätzlichen Jagdaufwand bedeutet, werden wir sie durch die Übernahme der Untersuchungsgebühr entlasten. Damit setzen wir außerdem einen Anreiz, die Bejagung auch dann aufrecht zu erhalten, wenn die Markpreise durch mehr Wildangebot sinken“, sagte Umwelt-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich von Osteuropa weiter nach Westen aus. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass ein Eintrag der Seuche am ehesten in die Wildschweinpopulation zu erwarten ist.

Herunterladen: Pressemeldung als PDF 

Projekt Fellwechsel

Im Hegering Ahlen wird noch ein Aufstellort für eine Gefriertruhe für das Projekt Fellwechsel gesucht.

Projekt Fellwechsel gestartet

Das von LJV Baden-Württemberg und DJV initiierte Projekt Fellwechsel ist in die erste Saison gestartet. Raubwildbälge können ab sofort für die Fellwechsel GmbH gesammelt werden. Die Verbände informieren, wie Jägerinnen und Jäger das Projekt unterstützen können.

(Berlin, 04. Dezember 2017) Die Fellwechsel GmbH ist erfolgreich in die erste Saison gestartet. Zum Höhepunkt der Raubwildjagd im Januar geben Deutscher Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) Praxishinweise für die Behandlung erlegter Tiere. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegten Raubsäugern einem Nutzen zuzuführen.

Tierarten

Die Fellwechsel GmbH nimmt im Rahmen der nachhaltigen Jagd und den landesgesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlegte Rotfüchse, Marderhunde, Waschbären, Dachse, Stein- und Baummarder, Hermelin (Große Wiesel), Iltisse, Minke, Nutria (Sumpfbiber) und Bisam an.

Verpackung und Aufbewahrung

Die Tierkörper sollten nach der Erlegung möglichst schnell und platzsparend verpackt und unbedingt mit dem Herkunftsnachweis versehen werden. Dieser garantiert eine lückenlose Dokumentation. Es empfiehlt sich, einen mittelgroßen Eimer mit einem Plastiksack auszukleiden und das erlegte Tier eingerollt hineinzulegen (ähnlich der natürlichen Schlafposition des Tieres). So stehen die Branten nach innen und beschädigen den Sack nicht. Dann sollte der Sack möglichst eng verschlossen werden. Der ausgefüllte Herkunftsnachweis sollte in eine durchsichtige Plastiktüte gesteckt werden, sodass von außen sofort erkennbar ist, um welches Tier es sich handelt. Beides – verpackter Tierkörper und Herkunftsnachweis – werden mit einem Kabelbinder verbunden und verschlossen und in der nächsten Sammelstelle oder in der eigenen Gefriertruhe eingefroren. So wird das kleinste Pack- und Lagermaß erreicht.

Sammelstellen

Mit Stand Dezember 2017 sind deutschlandweit mehr als 100 Sammelstellen gemeldet. Um zu erfahren, wo die nächste Sammelstelle ist, können Jägerinnen und Jäger im ersten Schritt ihren Hegering oder Kreisjagdverband anfragen. Im letzten Schritt kann auch bei der Fellwechsel GmbH nachgefragt werden.

Qualität der Bälge

Ob die Qualität des Balges zum Gerben ausreicht, sollte jeder Jäger selbst entscheiden. Merkmale eines reifen Winterbalges sind lange Grannenhaare und dichte Unterwolle. Wichtig ist es, auf die Unversehrtheit des Rückenbereiches zu achten. Dieser sollte frei von größeren Löchern (nicht größer als ein 2-Euro-Stück), Räude, Ranz- oder Bissspuren sein.

Einrichtung von Sammelstellen

Bei Fragen zur Einrichtung von Sammelstellen durch Hegeringe oder Kreisjagdvereine / Kreisjägerschaften steht die Fellwechsel GmbH zur Verfügung. Für eine Sammelstelle werden eine große Gefriertruhe und eine Ansprechperson (Balgbeauftragter) benötigt. Die Sammelstellen können sofort über www.fellwechsel.org/downloads/ angemeldet werden damit die Logistik optimal geplant werden kann. Dort finden Interessierte auch die notwendigen Herkunftsformulare. Ist absehbar, dass die Truhe zügig voll ist, wird gebeten, mit ein bis zwei Wochen Vorlauf die Fellwechsel GmbH zu kontaktieren, um die weitere Logistik zu planen.

Kontakt

Fellwechsel GmbH,  Frederik Daniels, f.daniels@fellwechsel.org
0176/77058347, www.fellwechsel.org

Erlaubnis Schalldämpfer

Ministerium des Innern NRW, 40190 Düsseldorf

Alle Polizeibehörden

 

Alle Polizeibehörden Waffenrecht Waffenrechtliche Erlaubnisse zur Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung Die folgenden Regelungen betreffen ausschließlich Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern, da bei den Büchsenpatronen, die die nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst, a und b des Bundesjagdgesetzes geforderte Leistung erzielen, die Geschosse regelmäßig im Überschall¬ bereich fliegen und eine vollständige Schalldämpfung des Mündungs¬ und Geschossknalls ausschließen. Die nachfolgenden Regelungen tre¬ ten mit Ablauf des 31.10.2017 in Kraft. Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zum Erwerb und Be¬ sitz eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Bedürfnis eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers für eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber wird für Jäge¬ rinnen und Jäger – unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs – aus Gründen des Gesundheitsschutzes grundsätzlich nach § 8 in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Waffengesetzes (WaffG) aner¬ kannt. In begründeten Fällen, wie beispielsweise bei einem anerkannten Nach¬ suchengespann im Sinne des § 29 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes NRW, kann ein Bedürfnis für die Nutzung weiterer Schalldämpfer für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen anerkannt werden . Oktober 2017 Seite 1 von 3 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 402-57.06.13 RR Lechtenböhmer Telefon 0211 871-3257 Telefax 0211 871-163257 herbert.lechtenboehmer@mik.nrw. de Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf • Lieferanschrift: Fürstenwäll 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@im.nrw.de www.im.nn« Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 732, 736, 835, 836, U71, U72, U73, U83 Haltestelle: Kirchplatz Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 3 2. Erforderlichkeit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für Jagdlangwaffen mit scha¬ lenwildtauglichen Büchsenkalibern zur Reduzierung der Gefahr gesund¬ heitlicher Beeinträchtigungen ist durch Vorlage eines gültigen Jahres¬ jagdscheins nach § 15 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes nachzuweisen. 3. Geeignetheit eines Schalldämpfers zur Lärmreduktion bei der Jagdausübung Ein Schalldämpfer ist geeignet im Sinne des § 8 Nr. 2 WaffG, wenn durch seine Verwendung das Ziel des Gesundheitsschutzes durch Lärmreduktion erreicht wird. Diese Eignung ist regelmäßig gegeben, da angesichts der technischen Entwicklung davon ausgegangen werden kann, dass mit den meisten auf dem Markt befindlichen Schalldämpfern eine Reduktion des Spitzenschalldrucks von mindestens 20 dB (C) er¬ reicht wird. Zudem wird die Jägerin oder der Jäger im eigenen Interesse auf eine entsprechende Eignung des Schalldämpfers achten. 4. Belange der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung Nach einer Bewertung des Bundeskriminalamts ist davon auszugehen, dass auch mit einer stärkeren Verfügbarkeit von Schalldämpfern für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen keine negativen Begleiterschei¬ nungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen. In der Regel wird daher das persönliche Interesse der Jägerin oder des Jägers gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung überwiegen und die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis zu ertei¬ len sein. 5. Verfahrenshinweise Der Schalldämpfer muss in die jeweilige Waffenbesitzkarte (WBK) der Jägerin oder des Jägers eingetragen werden. Beim Eintrag des Schall¬ dämpfers in die WBK ist zu vermerken, dass dieser nur in Verbindung mit Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichen Büchsenkalibern verwen¬ det werden darf. Ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer ist nur anzuer¬ kennen, wenn in der WBK der Jägerin oder des Jägers mindestens eine Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber eingetragen ist, für d e der Schalldämpfer geeignet ist. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Ein isoliertes Bedürfnis zum Erwerb und Besitz eines Schalldämpfers Seite 3 von 3 ohne eine eigene geeignete Jagdlangwaffe besteht nicht. Für die Ein¬ tragung der Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers in die WBK (Voreintrag nach § 10 Abs. 1 WaffG) genügt die Kaliberangabe der Jagdlangwaffe, für die der Schalldämpfer erworben werden soll. Der Schalldämpfer muss nicht einer einzelnen eingetragenen Jagdlangwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber konkret zugeordnet werden. Bei der Eintragung des Erwerbs nach § 10 Abs. 1a WaffG sind diese Angaben um die genaue Bezeichnung des erworbenen Schalldämpfers gemäß den Herstellerangaben zu ergänzen. 6. Kein Erfordernis eines Waffenscheins Schalldämpfer stehen nach Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 der An¬ lage 1 WaffG grundsätzlich den Schusswaffen gleich, für die sie be¬ stimmt sind. Daher greift für sie auch § 13 Abs. 6 WaffG entsprechend, der Jagdscheininhabern das Führen von Jagdwaffen bereits kraft Ge¬ setzes erlaubt. Auch für das Führen eines Schalldämpfers für eine Jagd¬ langwaffe mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber bedarf es daher keines Waffenscheins; vielmehr genügt der Eintrag in die WBK. 7. Aufbewahrung Schalldämpfer sind entsprechend wie Langwaffen aufzubewahren, da Schalldämpfer den Schusswaffen gleich stehen. Schalldämpfer sind je¬ doch nicht auf die Waffenkontingente für Aufbewahrungsbehältnisse nach § 13 der Allgemeine-Waffengesetz-Verordnung anzurechnen. <

(Dr. Lesmeister

 

 

17-11-06_Erlass Schalldämpfer

Einladung Biwak

 

 

Liebe Mitglieder des Hegerings Ahlen,

 

am 02.09.2017 bestreiten wir das diesjährige Hegeringschießen. Wir hoffen, dass auch in diesem Jahr möglichst viele Schützen den Weg zum Stand finden werden. Beginn ist wie gewohnt um 09:00 Uhr auf dem Kugelstand in Warendorf und ab 13:00 auf dem Wurftaubenstand des Hegerings in Ahlen. Für alle Mitglieder werden keine Startgebühren erhoben. Zusätzlich werden jedoch Preise im Wert von 500 € als Anreiz zur Teilnahme ausgelost.

Wie jedes Jahr werden auch wieder die Bedingungen für eine Bestätigung zum Übungsschießen für Drückjagden geschossen (Mindestkaliber dabei 6,5 mm und 2500 Joule). Eine Leihwaffe im Kaliber .308 ist auf dem Stand verfügbar. Der Nachweis wird bei entsprechender Leistung ausgestellt.

 

Des Weiteren findet am 09.09.2017 der alljährliche Krähentag mit anschließendem Biwak statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder sowie interessierte Jungjäger ein. Die Ausnahmegenehmigung zur Bejagung von Tauben ist im Rahmen der zu beachtenden Auflagen auch dieses Jahr erteilt. Ferner bitten wir um Beteiligung aller Reviere, um zu einem erfolgreichen Jagdtag im gesamten Hegering beizutragen. Mitglieder bzw. interessierte Jungjäger ohne Jagdgelegenheit sind eingeladen sich zwecks Vermittlung einer Jagdmöglichkeit für diesen Tag an den Vorsitzenden, Patrick Sunderkemper, zu wenden.

Im Anschluss findet das Biwak auf dem Hof Schulze-Horsel ab 19:00 Uhr statt – Adresse: Im Schliek 16, 59229 Ahlen. Gegen einen Kostenbeitrag von 10 Euro ist für „Gegrilltes“ und Getränke gesorgt. Für Frauen und Kinder ist die Veranstaltung kostenfrei. Über eine rege Teilnahme freuen wir uns sehr, um den Tag gemeinsam in gemütlicher Runde ausklingen zu lassen.

 

Abschließend möchten wir aufgrund vermehrter Anfragen über die blauen Wildwarn-/ Halbkreisreflektoren informieren. Dazu haben wir uns im Vorfeld erkundigt, was erforderlich ist, um diese Reflektoren korrekt mit den richtigen Anträgen offiziell anbringen zu dürfen. Gemäß Auskunft durch das Straßenverkehrsamt NRW muss jeder Revierinhaber/-pächter einen Antrag an das Straßenverkehrsamt stellen, in dem die genauen Standorte (Straßenname, evtl. Hausnummer, am besten mit Hilfe eines Luftbildes (z.B. GoogleMaps oder nwsib-online.nrw.de) angezeigt werden. Dieser Antrag ist laut Aussage der zuständigen Mitarbeiterin des Straßenverkehrsamtes kostenlos. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers/-pächters für eventuelle Schäden an den Leitpfosten aufgrund Anbringung oder Entfernung der Reflektoren aufkommt.

Ein Anschreiben für die Haftpflichtversicherung, einen Antrag an das Straßenverkehrsamt sowie weiterführende Informationen zur Anbringung der Halbkreisreflektoren haben wir als Anlage zu diesem Schreiben beigefügt. Zusätzlich sind diese Informationen auch auf unserem Internetauftritt verfügbar (www.hegering-ahlen.de/der-hegering/downloads-formulare). Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben über den Hegering und dank der Unterstützung durch das Versicherungsbüro Rasfeld, die Wildwarnreflektoren günstiger zu erwerben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

 

Patrick Sunderkemper                                                 Oliver Woeste

Vorsitzender des Hegerings                                         Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für eine baldige Genehmigung – besonders im Sinne einer Gefahrenabwehr für die Verkehrsteilnehmer – wäre(n) ich / wir Ihnen dankbar. Wir werden Sie nach Genehmigung vom Beginn und dem Abschluss der Montagearbeiten in Kenntnis setzen.

 

Da das Anbringen der Wildwarnreflektoren eine freiwillige Leistung der Jäger zur Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellt und damit auch in öffentlichem Interesse ist, bitten wir die Genehmigung kostenfrei zu erteilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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[1] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html

[2] Quelle siehe: Schilderwerk Beutha GmbH,  2016, http://www.halbkreisreflektor.de/merkblatt-zur-anbringung-von-halbkreisreflektoren.html