KREIS WARENDORF.
Die Auswirkungen des neuen Jagdgesetzes bekommen die Jäger zu spüren, die an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnehmen wollen.
Das teilt die Kreisjägerschaft Waren-dorf mit.
Laut neuem Jagdgesetz ist die Jagdleitung verpflichtet, von den Jägern einen Nachweis über deren besondere Schießfertigkeit zu verlangen.
Die Kreisjägerschaft bietet vier Sondertermine auf dem Schießstand Butterpatt. an, an denen der „Schießnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild“ erbracht und bestätigt werden kann.
Die Termine: 14. und 28. August, 11. und 25. September, jeweils von 14 bis 18 Uhr.
Wie Obmann Theo Sudhoff berichtet, steht den Schützen bei Bedarf eine Waffe im Kaliber 308 Win. am Stand zur Verfügung. Preiswerte Munition „Cineshot“ kann am Stand erworben werden.