Archiv der Kategorie: Presse

In dieser Kategorie finden sie die Veröffentlichungen aus der Presse über das Hegering Ahlen und weitere jagdliche Themen.

Verbot von SLB durch BvG

Aktuelles vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

vom 1. April 2016

Nachrichten-Telegramm:

Bundesverwaltungsgericht hält die Verwendung halbautomatischer Waffen durch Jäger für unzulässig

 

Nachrichten-Volltext:

 

Bundesverwaltungsgericht hält  die Verwendung halbautomatischer Waffen durch Jäger für unzulässig

 

Mit zwei Urteilen vom 07.03.2016 (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin bei der Jagdausübung generell nicht zulässig sind. Das Gericht  hat dies aus der Verbotsnorm des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c Bundesjagdgesetz abgeleitet. Danach sei es untersagt, auf Wild mit halbautomatischen Waffen zu schießen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können. Gerade aber diese Möglichkeit böten halbautomatische  Waffen mit wechselbarem Magazin. ln diesem Zusammenhang hielt es das Gericht für ausreichend, dass derartige Waffen abstrakt geeignet sind, mit mehr als zwei Patronen im Magazin aufmunitioniert werden zu können. Fehle es deshalb an der generellen jagdrechtlichen Zulässigkeit, halbautomatische Waffen mit wechselbarem  Magazin bei der Jagd auf Wild zu verwenden, dann bestünde für Jäger auch kein waffenrechtliches Bedürfnis, solche Waffen überhaupt zu erwerben und zu besitzen. Damit stellte das BVerwG den bisher legalen Erwerb und Besitz halbautomatischer Waffen mit Wechselmagazin durch Jäger grundsätzlich in Frage.

 

ln Übereinstimmung mit dem DJV stößt diese Rechtsprechung des BVerwG auch beim Landesjagdverband  NRW auf völliges Unverständnis, zumal die Rechtsauffassung des Gerichtes bisher weder von den beteiligten Waffenbehörden, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden ist. Bisher war die Fachwelt einhellig  der Ansicht, dass halbautomatische Waffen für Jäger erlaubt seien, wenn sie lediglich mit einem Zwei-Schuss­Magazin bestückt sind.

 

Welche Auswirkungen die Urteile des BVerwG für die jagd- und waffenrechtliche Praxis haben werden, muss noch einer eingehenderen juristischen Prüfung vorbehalten bleiben. Bis zu dieser Klärung ist allen Jägern nur anzuraten, halbautomatische Waffen mit wechselbarem Magazin – auch mit Zwei-Schuss­Magazin – im Schrank zu lassen und diese Waffen nicht bei der Jagd in Deutschland zu verwenden.

 

Es bleibt zu hoffen, dass die beteiligten Waffenbehörden jetzt von Schnellschüssen absehen und die von vielen Jägern legal erworbenen  halbautomatischen Waffen nicht  voreilig kriminalisieren, in dem sie die insoweit erteilten waffenrechtliehen Erlaubnisse widerrufen. Hier ist das für das Waffenrecht zuständige Bundesinnenministerium gefordert,  durch entsprechende Verwaltungsanordnungen dafür zu sorgen, dass die örtlich zuständigen Waffenbehörden bis zu einer bundesrechtlichen Klärung des zulässigen Einsatzes von halbautomatischen Waffen bei der Jagd stillhalten.

 

Aus Sicht des Landesjagdverbandes NRW bietet die anstehende Novellierung des Bundesjagdgesetzes die zeitnahe Gelegenheit, durch eine entsprechende Änderung des Wortlautes des § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJG klarzustellen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers und entsprechend der bisherigen Rechts- und Verwaltungspraxis der Einsatz einer halbautomatischen Langwaffe bei der Schussabgabe auf Wild nur dann unzulässig ist, wenn dies unter Verwendung eines Magazins geschieht, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.

 

Um die eingetretene Rechtsunsicherheit schnellstmöglich zu beseitigen, steht der Landesjagdverband NRW in engem Kontakt mit dem DJV, der bereits zugesagt hat, sich unverzüglich bei den zuständigen Bundesministerien für eine entsprechende bundesgesetzliche Klarstellung im Sinne des Tierschutzes und der Jagdpraxis einsetzen zu wollen.

Gebietskulisse zur Baujagd auf den Fuchs

 Die Gebietskulisse umfasst 12 Vogelschutzgebiete mit prädationssensiblen Bodenbrütern wie z. B. Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Kiebitz, das Flamingo-Vorkommen im Zwillbrocker Venn (im Kreis Borken), das Feldhamster-Vorkommen in Zülpich im Kreis Euskirchen, die Gemeinden in denen in den letzten 12 Jahren beim Rebhuhn zumindest einmal ein Frühjahrsbestand von mindestens 4 Paaren/100 ha Offenland erreicht wurde und die Gebiete, in denen beim Feldhasen der gezählte Frühjahrsbesatz 20 Hasen/100 ha Offenland erreichte bzw. die Strecke mindestens 5 Hasen/100 ha betrug. „Mit Erstellung der Gebietskulisse erübrigen sich Stellungnahmen der Forschungsstelle zu Einzelanträgen aus diesen Gebieten. Die FJW wird deshalb im Interesse der Effizienz keine Einzelstellungnahmen zu derartigen Anträgen fertigen“, so die Oberste Jagdbehörde.

 

Die Baujagd soll lediglich in der Jagdzeit der Altfüchse vom 16. Juli bis 28. Februar erlaubt werden.

 

Die Gebietskulisse wird 2017 fortgeschrieben und nochmals nach Beendigung des o. g. Monitorings überarbeitet, wenn Erkenntnisse vorliegen, inwieweit die Baujagd zum Schutz der Tierwelt erforderlich ist.

 

gebietskulisse-baujagd

13. Leistungsvergleich für Jagdhunde

Als die Jagdhornbläser des Hegerings Ahlen auf dem Hof Schulze Rötering ihren Gruß „Aufbruch zur Jagd“ anstimmten, fielen Jagdhunde aller Rassen mit in die Musik ein. „Die Hunde wollen an die Arbeit“, sagte der Stellvertretende Hegeringsleiter Heinz Wallmeier, denn der Hegering hatte am Sonntag zum 13. Leistungsvergleich geladen. Kurz vor der beginnenden Jagdsaison auf Niederwild konnte Herbert Winkelströter, Obmann für das Hundewesen, neun Teilnehmer zum Teil auch aus benachbarten Hegeringen zum Prüfungstag begrüßen. Sein Dank galt vor allem den Revierinhabern Michaela Scholle und Benno Schulze Eckel, die ihre Flächen schon zum 13ten Mal zur Verfügung gestellt hatten.

Bei gemischtem Wetter begann der Leistungsvergleich, bei dem die Hundeführer die jagdliche Reife ihrer Vierbeiner unter Beweis stellen mussten. Bewertet wurden auch der allgemeine Gehorsam und die Leinenführigkeit. „Wir wollen Hunde sehen, die durch ihr Verhalten die Arbeit anderer Mitjäger und Hunde nicht stören. Und ein Zerren an der Leine, während man mit einer Waffe im Revier ist, wäre einfach zu gefährlich“, erläutert Winkelströter den Sinn der Übungen wie etwa ein „Salolomgehen“ zwischen Bäumen hindurch.

Später mussten die Hunde ihre Fähigkeiten beim Apportieren von Fuchs oder Mader über ein Hindernis und von Enten aus dem Wasser beweisen, eine Schleppe ausarbeiten und „verlorengeganges“ Wild in einem Bachlauf suchen. „Die Leistungsdichte der Hunde war in diesem Jahr sehr eng“, zeigte sich Herbert Winkelströter am Ende der fast fünftsündigen Prüfung zufrieden mit den Vorstellungen der Teilnehmer.

Die Bewertung oblag den Richtern Helga Winkelströter und Ulli Schendel.

Der erste Preis ging mit 160 Punkten an Dorothee Roggenland mit Sandra vom Fuchsberg (Deutsch Drahthaar). Den zweiten Platz belegte Katrin Suttorp mit ihrem Deutsch-Drahthaar-Rüden Aaron (155 Punkte), Platz 3 ging an Gisela Bentrup mit dem Großen Münsterland Rüden Clinton (154 Punkte). Wie schon seit bestehen des „Leistungsvergleich für Jagdhunde des Hegerins Ahlen“ kann sich jeder Führer eines teilnehmenden Hundes bei der Siegerehrung und Vergabe der Urkunden mit Bewertung der geleisteten Prüfungsfächer, ein Präsent aussuchen. Hierbei danke noch einmal der Suchenleiter, Herbert Winkelstöter den Revierinhabern Michaela Scholle und Benno Schulze Eckel für die seit 13 Jahren zur Verfügung stellen Ihres Revieres und übergab ihnen einen großen Sack Hundefutter für Ihre Großen Münsterländer Hunde.

Mit einer zünftigen Stärkung vom Grill und leckeren Salaten klang der Prüfungstag auf dem Hof Schulze Rötering aus.

 

 

Schießnachweis erwerben

KREIS WARENDORF. 

Die Auswirkungen des neuen Jagdgesetzes bekommen die Jäger zu spüren, die an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild teilnehmen wollen.
Das teilt die Kreisjägerschaft Waren-dorf mit.
Laut neuem Jagdgesetz ist die Jagdleitung verpflichtet, von den Jägern einen Nachweis über deren besondere Schießfertigkeit zu verlangen.
Die Kreisjägerschaft bietet vier Sondertermine auf dem Schießstand Butterpatt.
an, an denen der „Schießnachweis für die Teilnahme an Bewegungsjagden auf Schalenwild“ erbracht und bestätigt werden kann. 

Die Termine: 14. und 28. August, 11. und 25. September, jeweils von 14 bis 18 Uhr.

Wie Obmann Theo Sudhoff berichtet, steht den Schützen bei Bedarf eine Waffe im Kaliber 308 Win. am Stand zur Verfügung. Preiswerte Munition „Cineshot“ kann am Stand erworben werden.