Archiv der Kategorie: Allgemein

Schonzeitaufhebung für Rehböcke und Schmalrehe

Sehr geehrter  Hegeringleiterinnen und Hegeringleiter,

wie unten aufgeführt übersende ich Ihnen / euch heute  untenstehende Info bzgl. der Aufhebung der Schonzeit von Schmalrehen und Rehböcken,

mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung. Die Info ist auch auf der Homepage des Kreises Warendorf (Schonzeit – Antrag auf Aufhebung – serviceportal.kreis-warendorf.de) einzusehen.

Mit Allgemeinverfügung vom 04.03.2020 hat die Untere Jagdbehörde gem. § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz NRW die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesjagdzeitenverordnung sowie in § 1 Abs. 1 Nr. 3  Landesjagdzeitenverordnung NRW, jeweils in der aktuellen Fassung, festgelegte Schonzeit für Schmalrehe und Rehböcke zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden und zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern von NRW im Gebiet des Kreises Warendorf für die Zeit vom 01.04.-30.04. eines jeden Jahres, befristet bis zum 31.03.2025, aufgehoben.

Eine Verlängerung der Allgemeinverfügung bzw. eine neue Allgemeinverfügung bezüglich der Aufhebung der Schonzeit für Schmalrehe und Rehböcke über den 31.03.2025 hinaus, kommt nach der aktuellen Erlasslage des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW nicht in Betracht. Der Kreis Warendorf liegt nicht im Hauptschadensgebiet.

In außergewöhnlichen und begründeten Einzelfällen besteht die Möglichkeit in Form einer Einzelverfügung für von massiven Schäden befallenen Jagdbezirken eine Schonzeitaufhebung über den 31.03.2025 hinaus zu erwirken, für die Entscheidung ist insbesondere  die Anzahl der erlegten Stücke in den vergangenen Jahren im jeweiligen April von Interesse. Zu einem solchen Antrag ist unter anderem der Jagdbeirat zu beteiligen. Anträge zur Aufhebung der Schonzeit für Schmalrehe und Rehböcke sind daher bis zum 20.02.2025 per E-Mail (sicherheit-und-ordnung@kreis-warendorf.de) zu stellen.

Mit jagdlichen Grüßen

Claudia Böckenhüser

Geschäftsstelle Kreisjägerschaft Warendorf e.V.

Waldenburger Str. 10, 48231 Warendorf

Tel.: 02581 – 931720

E-Mail: info@kjs-warendorf.de

Krähen & Taubentag 2025

Der Kreisweit und auch in unserem Hegering durchgeführte Krähen und Taubentag war ein guter Erfolg. In den meisten Revieren wurden Stände besetzt und es kam eine ordentliche Strecke zusammen. Auf dem Hof Rose konnte alles im Kreis der Jägerinnen und Jäger an der Feuerschale vertieft werden. Eine schmackhafte Erbsensuppe rundete alles ab.

Taubentag im Hegering

der Vorstand des Ahlener Hegerings lädt herzlich zu folgendem Event ein:       

                                             Tauben- und Krähentag am 08.02.2025

Teil 1 – Kreisweite Bejagung von Rabenkrähen und Tauben:

Zum Auftakt unseres Aktionstages beteiligen wir uns an dem kreisweiten Taubentag der KJS Warendorf in Form von einer revierübergreifenden Tauben- und Krähenjagd. Jedes Revier legt individuell einen Startzeitpunkt in den Morgenstunden fest. 

Um eine erfolgreiche Jagd zu gewährleisten, bitten wir alle Revierinhaber, Standplätze für Mitglieder ohne Jagdgelegenheit bereitzustellen und dies Herrn Thomas Stratmann (0151 18 47 44 81) mitzuteilen. Interessierte Jäger ohne Jagdgelegenheit werden gebeten, sich bis zum 05.02.2025 telefonisch bei Herrn Stratmann zu melden. Er übernimmt die Koordination.

     Teil 2 – Abschluss Mittagessen

Ab 12 Uhr laden wir zum gemeinsamen Mittagessen auf dem Hof Rose (Drensteinfurter Straße 13, 59227 Ahlen) ein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen gelungenen Tauben – und Krähentag!

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Matthias Schlotmann

Schriftführer

Jagdschein verlängern zum 01. April

Der Jagdschein ist in Deutschland die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Um die Jagd ausüben zu können, muss der Inhaber im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

  • bestandene Jägerprüfung
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und 500.000 € für Personenschäden)
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt

Aktuelle Hinweise (Stand 12/2024):

Die Änderung des Waffengesetzes hat auch Auswirkungen auf die Abläufe bei der Unteren Jagdbehörde.

  1. Sie können schon jetzt einen Antrag auf Verlängerung – vorzugsweise online – stellen.
  2. Sobald der Antrag eingegangen ist, wird die Anfrage zur Sicherheitsüberprüfung von der Unteren Jagdbehörde an die Kreispolizeibehörde weitergeleitet.

Wichtig: Der Jagdschein bleibt in Ihrem Besitz.

  1. Wenn die Zuverlässigkeitsüberprüfung abgeschlossen ist, wird sich die Untere Jagdbehörde mit Ihnen für die Verlängerung des Jagdscheins in Verbindung setzen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
    a) Es wird ein persönlicher Termin für die Verlängerung vereinbart. Sie bringen zu dem Termin den Jagdschein, den Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung und ggf. ein Passfoto mit, wenn der Jagdschein voll ist.
    b) Sie lassen uns die unter a) genannten Unterlagen per Post zukommen. Wir verlängern den Jagdschein und senden Ihnen diesen mit dem Gebührenbescheid auf dem Postweg wieder zurück.

Gleiches gilt für Jungjägerinnen und Jungjäger für die Neuerteilung von Jagdscheinen. Hierzu beachten Sie bitte unten unter „Unterlagen“ welche Nachweise zusätzlich benötigt werden.

Hier geht’s zum Link

https://serviceportal.kreis-warendorf.de/home/-/egov-ws/fs/825/41820

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024             

Weidmannsheil liebe Mitglieder,                                                                                                                 

der Vorstand des Hegerings Ahlen e.V. lädt ein zur Jahreshauptversammlung

am Freitag, den 05. April 2024, um 19:00 Uhr, „Haus Quante“, Walstedder Straße 178 in Ahlen.

  • Begrüßung und Totengedenken
  • Vorstellung der Rettungshundestaffel des Kreises Warendorf durch Susanne Kramp
  • Jahresbericht des Hegeringleiters
  • Grußwort aus der Kreisjägerschaft
  • Kassenbericht
  • Kurzberichte einiger Obleute
  • Entlastung des Vorstandes
  • Neuwahlen des Vorstandes und Bestätigung der Beisitzer
  • Ehrungen
  • Vortrag: Einsatz von Nachtsichttechnik in der Jagd, Frank Kleimann Fa. Jagdspezi
  • Verschiedenes

Die Jahreshauptversammlung wird umrahmt von Jagdsignalen der Jagdhornbläsergruppe.
Wie gewohnt werden die Hegemedaillen für den waidgerechtesten Wildabschuss vergeben. Zur Bewertung der Trophäen (Rehbockgehörne, Keilerwaffen) des Jagdjahres 23/24 wird gebeten, die Trophäen mit Streckenlisten bis zum 29.03.24 bei Jagdbedarf Rüschenschmidt, Inh. G. Hoppe, Königstraße 18, 59227 Ahlen, in sauberer Aufmachung (bei Rehböcken mit Unterkiefern) mit Anhängezetteln abzuliefern. Die Gehörne und Keilerwaffen werden auf der Hegeringversammlung ausgestellt. Jagdbezirke die keine Trophäenvorlegen bitten wir dennoch die Streckenlisten mit Reviernummer zur Auswertung für die Versammlung als Kopie an folgende Mailadresse senden:

theo.sudhoff@t-online.de

Als Gastredner konnte der Hegering in diesem Jahr den Mitarbeiter und Spezialisten Frank Kleimann für
„ Den Einsatz der Nachtsichttechnik in der Jagd“ von der Firma Jagdspezi gewinnen.

Vor der Veranstaltung können die Trophäen ab 18:00 Uhr begutachtet werden.

Wie im letzten Jahr wird für das leibliche Wohl während des Vortrags durch „Schnittchen“ und ein Fass Freibier gesorgt.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

Patrick Sunderkemper
Vorsitzender des Hegerings

Schießplan 2024

Der Schießplan lässt such über den Link  öffnen:

2024_03_06_Schießplan_Hegering-Ahlen