Jagen in Zeiten mit Corona
Sehr geehrter Herr Sunderkemper,
die Abstimmung hier im Hause und mit der unteren Jagbehörde hat folgendes ergeben:
Grundsätzlich sind die im Hegering durchgeführten Jagden Veranstaltungen im Sinne des § 13 Absatz 1 der CoronaSchVO.
Das bedeutet zunächst, dass die jetzt in Ahlen eingeführten Beschränkungen nur insoweit für eine Jagd gelten, als die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt ist.
Allerdings finden die Jagden im öffentlichen Raum statt und es sind in der Regel viele Personen über eine längere Zeit gemeinsam unterwegs, sodass ich insoweit auf die Einhaltung der für das Gebiet der Stadt angeordneten Maskenpflicht während der ganzen Veranstaltung (Ankunft, Jagd, Fahrten zwischen den Jagdbereichen, Abschluss) bestehen muss. Dies dient zum Schutz aller Beteiligten.
Die sonstigen Regelungen des § 13 Absatz 1 sind natürlich ebenfalls zu beachten.
Ich bitte Sie, diese Informationen an alle Mitglieder und Jagdgenossen weiterzuleiten.
Waidmannsheil!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Göttfert
Bitte beachten ,dass im Stadtgebiet Ahlen zudem noch das Tragen eines Mundnasenschutzes während des gesamten Jagdtages vorgeschrieben ist.