Archiv der Kategorie: Vorstand

Der Schießstand ist wieder geöffnet

Schießstand Koch im Linnenfeld

Informationen zur Wiedereröffnung unter Corona-Bedingungen

Sehr geehrte Mitglieder, Jäger und Sportschützen,

nach der pandemiebedingten Pause dürfen wir unter Auflagen den Schießbetrieb wieder aufnehmen!

Nachstehend die zu erfüllenden behördlichen Auflagen und den Regeln, die sich hieraus ergeben:

  1. Es gelten die behördlichen Regelungen zu COVID-19 für den öffentlichen Raum

(Kontaktverbote, Abstands- und Hygienevorschriften etc.)

 

  1. Zur Rückverfolgbarkeit einer eventuellen Infektionskette sind die Personendaten der Schützen mit Anwesenheitszeiten aufzuzeichnen und für mindestens 4 Wochen aufzubewahren.

 

Wer mit der Aufzeichnung seiner Daten nicht einverstanden ist, darf den Schießstand nicht betreten!

 

  1. Es findet bis auf Weiteres kein öffentliches Schießen statt.

(Vermeidung unzulässiger Ansammlung von Personen)

 

  1. Das Schießen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(Zutrittssteuerung)

 

Ansprechpartner Terminvereinbarung:

Karl Siehoff                         017664286246

Werner Feldhaus               01792254409

 

  1. Zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften ist die Anzahl der Schützen auf dem Stand (max. 12 Pers. inkl. Aufsicht) wie folgt begrenzt:

 

  1. Trap 6 Schützen
  2. Skeet 3 Schützen in der aktiven Rotte

 

  1. Im Raum (Büro, Anmeldung) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

  1. Aufenthalt ist nur im angemeldeten Zeitraum gestattet. Zuschauer dürfen den Schießstand nicht betreten.

 

  1. Speisen und Getränke dürfen nicht angeboten werden.

 

  1. Bei einem Verstoß gegen die Abstands- und Hygienevorschriften wird die Person vom Schie ßen ausgeschlossen.

 

  1. Solange die Corona-Auflagen bestehen und deshalb kein öffentliches Training stattfinden darf, wird mittwochs mit Karten abgerechnet. Für weitere Termine (Hegeringschießen, Einzeltermine) entfallen Standgebühren je Stunde 25,-€, Einzeltauben 0,30 € / Stück

 

  1. Jungjägerausbildung:

Die Schießprüfung HAM findet am 26.08.2020 statt.

Die Übungstermine der Jungjäger sind jeden Sa vom 18.07.2020 bis 22.08.2020. festgelegt.

Zu diesen Zeiten steht der Schießstand nur eingeschränkt für weitere Termine zur Verfügung.

 

  1. Hegeringschießen:

Termine sind grundsätzlich neu zu vereinbaren.

Soweit möglich werden die bisherigen Termine wieder vergeben.

Es ist eine verbindliche Teilnehmerzahl anzugeben.

Der Schießobmann teilt die Schützen in Gruppen mit zeitlicher Abfolge ein, so dass immer nur die aktuell schießenden Teilnehmer auf dem Schießstand anwesend sind.

Weitere Gruppen werden im Austausch am Parkplatz abgeholt um die maximale Personenanzahl „ 12 Pers.“ nicht zu überschreiten.

 

Die vorstehenden Regelungen gelten vorbehaltlich eventueller Änderungen der Rechtslage und ggf. weiterer Auflagen bis auf Widerruf.

 

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil  –  und bleiben Sie gesund!

 

Theo Sudhoff

Schießstandbeauftragter des

Hegering Ahlen e.V.

Koch_im_Linnenfeld_ Kontaktdaten unter Corona_2020_05_13

 

 

Schießstand Koch im Linnenfeld

Erfassung Kontaktdaten

Um im Falle einer COVID-19-Infektion auf der Schießstätte die Rückverfolgbarkeit der Infektionskette gewährleisten zu können, sind wir verpflichtet nachstehende Personendaten und Anwesenheitszeit aufzuzeichnen und für mindestens 4 Wochen aufzubewahren:

Name  
Vorname  
Straße und Hausnummer  
Postleitzahl und Ort  
Geburtsdatum  
Telefon (Festnetz oder Mobil)  
Schießstandbesuch am
Datum von bis
 

____.____.`____

 

___ —- Uhr

 

___ —- Uhr

 

Corona-Verhaltensregeln

  1. Es findet bis auf Weiteres kein öffentliches Schießen statt.
  2. Das Schießen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Zutrittssteuerung)
  3. Zur Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften ist die Anzahl der Schützen auf den einzelnen Ständen wie folgt begrenzt:
    1. Trapdurchgang 6 Schützen
    2. Skeetdurchgang 3 Schützen
  4. In Räumen (Anmeldung im Büro) ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  5. Aufenthaltsräume dürfen nicht genutzt werden.
  6. Speisen und Getränke dürfen nicht angeboten werden.
  7. Bei einem Verstoß gegen die Abstands- und Hygienevorschriften wird die Person vom Schießen ausgeschlossen.
  8. Solange die Corona-Auflagen bestehen wird gemäß Preisliste, bei Terminen außerhalb des öffentlichen Trainings wie folgt abgerechnet:
  • Wurfscheibenstand: Einzeltaube 0,30 € zuzüglich Standgebühr 25,00 € je Stunde

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich

  1. mit der Speicherung meiner oben angegebenen Daten einverstanden bin und
  2. die Corona-Verhaltensregeln einhalten werde.

______________________________

Unterschrift Teilnehmer

Theo Sudhoff

Schießstandbeauftragter des

Hegering Ahlen e.V.

Der Schießstand ist geschlossen!!!

Auf Grund der Corona Problematik ist der Schießstand bis auf weiteres geschlossen.
Sobald eine Freigabe erfolgt, werden wir umgehend Berichten

Ihr Hegeringvorstand

Schießobmann

Aushang:
Auf Grund der Corona Pandemie und der daraus folgenden Auflagen ist der Betrieb der Schießanlage eingestellt.

Wie uns von der Stadt Hamm bekanntgegeben wurde, ist der Prüfungstermin für die Jägerprüfung 2020 in NRW abgesagt und wird verschoben.

Wir informieren über das Internet sobald die Beschränkung aufgehoben werden kann und wir den normalen Übungsbetrieb wieder aufnehmen können.

Termine im Hegering Ahlen 2020

Terminübersicht 2020 – Hegering Ahlen e. V.

(Stand: 09.01.2020)

 

 

Veranstaltung

 

Einladungskreis

 

Datum

 

Uhrzeit

 

 

Ort

Krähenjagd mit anschließendem gemeinsamen Frühstück

 

alle Mitglieder 15.02.2020 Beginn Frühstück 1100 Uhr nach Ansitz Theo Leifeld

Drensteinfurter Straße 64

59227 Ahlen

Abgabetermin Trophäenschau

mit Streckenlisten!

alle Revierinhaber 29.02.2020   Jagdbedarf Rüschenschmidt

Inh. G. Hoppe

Königstraße 18

59227 Ahlen

 

Jahreshauptver-sammlung Hegering Ahlen alle Mitglieder 06.03.2020 19.00 Uhr Restaurant Hotel

Haus Quante

Walstedder Straße 178

59227 Ahlen

 

Unterstützung Walderlebnistag Interessierte Helfer können sich an Heinz Wallmeier wenden 22.04.2020 0900 Uhr Langst
Schießnachweis und Hegeringschießen

 

alle Mitglieder 25.04.2020 0900 bis 1300 Uhr Flinte und Büchse auf dem Schießstand  Warendorf
Jahreshauptver-sammlung der Kreisjägerschaft

 

alle Mitglieder 29.04.2020    
Aufstellung Maibaum mit der werbenden Gemeinschaft Ahlen alle Interessierten folgt (voraus. 1. oder 2. Samtag im Mai) ganztägig Marienplatz Ahlen
Vorstellung verschiedener Fallenarten

 

Alle Mitglieder Juni; konkreter Termin folgt folgt folgt
Seminar Wild zerwirken und grillen gem. Anmeldeliste der Jahreshaupt-versammlung 2020 25.07.2020 folgt folgt
Seminar Wild zerwirken und grillen gem. Anmeldeliste der Jahreshaupt-versammlung 2020 22.08.2020 folgt folgt
Schießen des Ferdinand Koch Preises

 

alle Mitglieder 12.09.2020 1400 bis 1800 Uhr  Schießstand Ahlen

 

Biwak 2019  anlässlich des Schießens Ferdinand Koch Preis

 

alle Mitglieder mit Partner / Familie 12.09.2019 1900 Uhr Hof Schulze-Horsel
Im Schliek 16

59229 Ahlen

Schießen Junge Jäger

in Buke oder Coesfeld (Bustransfer durch Hegering)

alle Jungjäger und jungen Jäger folgt folgt folgt

 

Meldung an Justina Fischer

 

02_Terminliste 2020

Einladung zur JHV des Hegeringes am 22.März 2019

Betreff: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2019 18.03.2019

Sehr geehrter Damen und Herren,

der Vorstand des Hegerings Ahlen e.V. lädt ein zur

Jahreshauptversammlung am Freitag, den 22. März 2019, um 19:00 Uhr, in die Gastwirtschaft „Haus Quante“, Walstedder Straße 178 in Ahlen.

Die Tagesordnung lautet wie folgt: – Begrüßung und Überprüfung Beschlussfähigkeit zur Neufassung der Satzung – Abstimmung über Neufassung der Satzung (alle Paragrafen wurden überarbeitet) – Totengedenken – Jahresbericht des Hegeringleiters – Grußwort aus der Kreisjägerschaft – Kurzberichte der Obleute und Vortrag: „Verschiedene Wege zur Unterstützung des natürlichen Fasanenbestandes“ – Ehrung von Mitgliedern sowie Bewertung und Vergabe der Hegemedaillen – Kassenbericht sowie Entlastung des Kassierers und des Vorstandes – Verschiedenes Die Jahreshauptversammlung wird umrahmt von Jagdsignalen der Jagdhornbläsergruppe. Neben den obligatorischen Tagesordnungspunkten liegt der Schwerpunkt der diesjährigen Jahreshauptversammlung in der Abstimmung über eine neue Satzung für den Hegering. Die letzte Satzung ist am 22.04.1977 beschlossen worden und daher nicht mehr zeitgemäß. Für die Beschlussfähigkeit gem. § 13 der alten Satzung müssen mehr als 50 Prozent aller Vereinsmitglieder auf der Versammlung anwesend sein. Sollte diese Mehrheit auf der Hauptversammlung am 22.03.2019 nicht festgestellt werden beginnt nach Beendigung dieser Versammlung und einer fünfzehnminütigen Pause eine neue Versammlung. Gem. § 13 der alten Satzung ist diese neue Versammlung ohne Rücksicht
auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sollte es zu einer zweiten Versammlung kommen, weil die Erste nicht beschlussfähig gewesen ist, laden wir Sie daher schon jetzt auch zu dieser zweiten Versammlung herzlich ein. Im Falle der Feststellung der Beschlussfähigkeit in der ersten oder ggf. einer zweiten Sitzung wird dann über die neue Satzung abgestimmt. Den Entwurf der neuen Satzung finden Sie im Anhang.
Weiterhin informiert der Hegering in diesem Jahr über verschiedene Wege zur Unterstützung des natürlichen Fasanenbestandes im Rahmen eines kurzen Vortrages.
Außerdem werden wie gewohnt die Hegemedaillen für den waidgerechtesten Wildabschuss vergeben. Zur Bewertung der Trophäen (Rehbockgehörne, Keilerwaffen) des Jagdjahres 2018 wird gebeten, die Trophäen mit Streckenlisten bis zum 19.03.2018 bei Jagdbedarf Rüschenschmidt, Inh. G. Hoppe, Königstraße 18, 59227 Ahlen, in sauberer Aufmachung (bei Rehböcken mit Unterkiefern) mit Anhängezetteln abzuliefern. Durch die Bewertungskommission erfolgt nach dem Abgabetermin die abschließende Trophäenbewertung. Die Gehörne und Keilerwaffen werden auf der Hegeringversammlung ausgestellt. Bitte denken Sie daran, die Trophäen am Ende der Veranstaltung direkt wieder mitzunehmen.
Die weiteren Termine für 2019 entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht.
Weiterhin übersenden wir Ihnen die Datenschutzerklärung des Hegerings Ahlen, welche anlässlich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erstellt wurde. Die EU-DSGVO gilt auch für den Hegering Ahlen. Wir gehen in diesem Zusammenhang davon aus, dass Sie weiterhin Mitglied des Hegerings Ahlen e.V. bleiben wollen und Sie mit der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sollten Sie mit der Datenschutzerklärung und der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in dem in der Datenschutzerklärung dargestellten Umfang nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Hegerings.
Weiterhin möchten wir die Arbeit im Hegering stetig verbessern. Um Sie dabei entsprechend zu beteiligen, ist diesem Schreiben noch eine Liste von möglichen Veranstaltungen des Hegerings im Jahr 2019 beigefügt. Wir werden Sie im Rahmen der Versammlung zu diesen Vorschlägen befragen. Die Vorschläge mit der größten Zustimmung werden dann durch den Vorstand umgesetzt.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an der Jahreshauptversammlung 2019 und einen jagdlichen Austausch in gemütlicher Runde im Anschluss.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

NRW übernimmt Trichinenschaugebühren

Nordrhein-Westfalen übernimmt Gebühren für die Untersuchung von Schwarzwild auf Trichinen

Damit wird eine Forderung des Landesjagdverbandes NRW im Rahmen der Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfüllt. 

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: „Wildschweinbejagung ist neben vielen anderen Maßnahmen ein wichtiges Instrument gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest“

Bache mit Frischlingen - Foto Rolf Sander

29. März 2018, Düsseldorf (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen). Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. April 2018 die bei den Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Untersuchungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild. Für das Jahr 2018 werden die Kommunen gebeten, keine Gebühren von Jägerinnen und Jägern für die verpflichtende Untersuchung zu erheben. Bisher war nur die Trichinen-Untersuchung von Frischlingen von den Gebühren befreit.

 

„Das Ausbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest kann unter anderem durch die Bejagung von Wildschweinen minimiert werden. Da dies für die Jägerschaft einen zusätzlichen Jagdaufwand bedeutet, werden wir sie durch die Übernahme der Untersuchungsgebühr entlasten. Damit setzen wir außerdem einen Anreiz, die Bejagung auch dann aufrecht zu erhalten, wenn die Markpreise durch mehr Wildangebot sinken“, sagte Umwelt-Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich von Osteuropa weiter nach Westen aus. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass ein Eintrag der Seuche am ehesten in die Wildschweinpopulation zu erwarten ist.

Herunterladen: Pressemeldung als PDF